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Verfasst am: 21.11.05, 11:51 Titel: Freiwillige GKV noch möglich?
Folgender Sachverhalt:
Person A macht sich im Juli 2005 nach einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit selbständig. Hierfür erhält er einen Existenzgründungszuschuß. Seine KV hat er aufgrund des ganzen Papierkrams vernachlässigt. Jetzt bietet ihm seine KK an, dass er rückwirkend dort als freiwilliges Mitglied angemeldet wird. Hierfür soll er die Beiträge nachentrichten.
Meines Wissens ist doch die GKV verschlossen sobald die 3 Monatsfrist abgelaufen ist, oder? Darf die KK ihn rückwirkend anmelden? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall. Ein Student fiel aus der Familienversicherung raus da er 23 wurde. Von seiner KK wurde er angeschrieben, hat aber darauf nicht reagiert. 4 Monate später fiel im das ganze wieder ein. Ich habe seinerzeit mit seiner KK telefoniert. Die sagten, dass sie ihn nicht mehr aufnehmen können da die 3 Monate ausgelaufen seien. Rückwirkend ginge nicht, da regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden und die KK dann einen auf den Deckel kriegt.
Annehmen ist gut, aber hat eine spätere Kontrolle irgendwelche Folgen für ihn? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Sofern dieser Fall irgendwann mal geprüft werden sollte, hat dies jedoch auch keine Auswirkungen au den Versicherten.
Ich kenne es auch so, dass man dies den Versicherten auch später noch anbietet, wenn die Abmeldung bezüglich der Versicherungspflichtigen Mitgliedschaft erst so spät die Krankenkasse erreicht.
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