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Verfasst am: 20.11.05, 11:17 Titel: Kosten für Anwalt und Gericht
Mal angenommen, Person A (Arzt) verklagt Person B (Patient) wegen einer offenen Rechnung, die von Person B wegen aus der Behandlung entstandenen Entzündungen nur teilweise zahlt.
Person A beauftragt einen Anwalt, Person B hat keinen.
Es geht vor Gericht.
Person B soll sich schriftlich verteidigen.
Welche kosten kommen auf Person B zu wenn sie die Rechnung nun anstandslos zahlt (Streitwert ca. 350EUR)? Wie hoch wären die Gerichtskosten? Wie hoch die Kosten für den Anwalt?
Und wenn person B sich nun vor Gericht verteidigt und den Prozess verliert. Wie hoch wären dann die Kosten??
ca. 150 € Anwaltskosten Gegner, 35 € Gerichtskosten
Wenn ein Mahnbescheid vorausgegangen ist, wirds noch etwas teuer.
Meines Wissens gibts für die Erledigterklärung vor dem Termin keine zusätzliche Gebühr für den Klägervertreter, lasse mich da aber gerne belehren.
Wenn ein Mahnbescheid vorausgegangen ist, wirds noch etwas teuer.
Wenn schnell genug anerkannt wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich die Kernschuld ist zu zahlen. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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