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Kosten für Anwalt und Gericht

 
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Nanybanny79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 11:17    Titel: Kosten für Anwalt und Gericht Antworten mit Zitat

Mal angenommen, Person A (Arzt) verklagt Person B (Patient) wegen einer offenen Rechnung, die von Person B wegen aus der Behandlung entstandenen Entzündungen nur teilweise zahlt.

Person A beauftragt einen Anwalt, Person B hat keinen.

Es geht vor Gericht.
Person B soll sich schriftlich verteidigen.

Welche kosten kommen auf Person B zu wenn sie die Rechnung nun anstandslos zahlt (Streitwert ca. 350EUR)? Wie hoch wären die Gerichtskosten? Wie hoch die Kosten für den Anwalt?

Und wenn person B sich nun vor Gericht verteidigt und den Prozess verliert. Wie hoch wären dann die Kosten??

Brauche dringend Eure Hilfe.

Danke
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgegangen von der Annahme, der Anwalt hätte vor Klageeinreichung schon mal einen Brief geschickt:

Nach Urteil (negativ):

211 € Anwaltskosten Gegner, 105 € Gerichtskosten

Bei Zahlung vor dem Termin:

ca. 150 € Anwaltskosten Gegner, 35 € Gerichtskosten

Wenn ein Mahnbescheid vorausgegangen ist, wirds noch etwas teuer.
Meines Wissens gibts für die Erledigterklärung vor dem Termin keine zusätzliche Gebühr für den Klägervertreter, lasse mich da aber gerne belehren.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Mahnbescheid vorausgegangen ist, wirds noch etwas teuer.


Wenn schnell genug anerkannt wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich die Kernschuld ist zu zahlen.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
Milo hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Mahnbescheid vorausgegangen ist, wirds noch etwas teuer.


Wenn schnell genug anerkannt wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich die Kernschuld ist zu zahlen.

Wie kommen Sie zu dieser kühnen These?
(§ 93 dürfte ja nicht einschlägig sein.)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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