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Verfasst am: 20.11.05, 15:49 Titel: Stille Gesellschaft mit "Wissen" als Einlage?
A und B gründen eine Gesellschaft.
Beider erhalten von C und D eine Unterstützung in Form einer Entwicklung, die A und B in ihrer Gesellschaft (vorerst GbR, später GmbH) vertreiben dürfen.
C und D sollen als stille Gesellschafter beteiligt werden.
Ist eine stille Gesellschaft auch ohne das klassische Kapital (finanzielle Einlage) möglich?
Kann das "Wissen" mit einem festen Wert beziffert werden?
Verfasst am: 20.11.05, 23:59 Titel: Re: Stille Gesellschaft mit "Wissen" als Einlage?
stahlkern hat folgendes geschrieben::
A und B gründen eine Gesellschaft.
Beider erhalten von C und D eine Unterstützung in Form einer Entwicklung, die A und B in ihrer Gesellschaft (vorerst GbR, später GmbH) vertreiben dürfen.
C und D sollen als stille Gesellschafter beteiligt werden.
Ist eine stille Gesellschaft auch ohne das klassische Kapital (finanzielle Einlage) möglich?
Kann das "Wissen" mit einem festen Wert beziffert werden?
wie wäre es, wenn sich die gründer professionellen rat holen!?
eine Stille Gesellschaft kann per formlosem Vertrag zwischen den stillen Gesellschaftern und der GmbH geründet werden. Der stille Gesellschafter leistet auch keine Stammeinlage, sondern eine Vermögenseinlage. Diese kann gem. § 706 III BGB dann auch in Dienstleistungen - also wie von Ihnen exemplarisch bemerkt auch in Form von zur Verfügung gestelltem Wissen - erbracht werden.
Das alles können Sie im Müller/Hense ab Seite 368 ff. nachlesen.
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