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recht.de :: Thema anzeigen - Krankenscheine: 3 Tage zurückwirkend (mit Wochenende?)
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Krankenscheine: 3 Tage zurückwirkend (mit Wochenende?)

 
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n77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.10.04, 09:38    Titel: Krankenscheine: 3 Tage zurückwirkend (mit Wochenende?) Antworten mit Zitat

Hallo, ich leide seit gestern unter schweren Magenkrämpfen. Bin gestern vorzeitig von der Schule nach Hause gegangen und habe mich ins Bett gelegt (war nicht fähig zum Arzt zu gehen, hatte sowieso schon geschlossen) Heute bin ich um 8 bei Arzt gewesen wurde aber erstmal wieder heim geschickt, da keine Sprechstunde, war deswegen sehr verwundert. Nun habe ich ein Problem: Die Ärztin kann ja 3 Tage einen Krankenschein zurückwirkend ausstellen, nur weiss ich nicht ob dazu auch das Wochenende mitgezählt wird. Sonst würde ich Montag früh zum Arzt gehen, weil sonst müsste ich heute noch zu einem anderem Arzt und nochmal 10 € bezahlen.
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Axx
Gast





BeitragVerfasst am: 29.10.04, 13:23    Titel: Re: Krankenscheine: 3 Tage zurückwirkend (mit Wochenende?) Antworten mit Zitat

n77 hat folgendes geschrieben::
Die Ärztin kann ja 3 Tage einen Krankenschein zurückwirkend ausstellen, nur weiss ich nicht ob dazu auch das Wochenende mitgezählt wird.


Sie irren sich. Ein Arzt darf grundsätzlich keinen Krankenschein rückwirkend ausstellen.

MfG Axx
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n77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.10.04, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

klar darf er das, hat meine Ärztin bei mir schon einmal gemacht und sie hat auch gesagt dass sie nur 3 Tage darf.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

n77 hat folgendes geschrieben::
klar darf er das, hat meine Ärztin bei mir schon einmal gemacht und sie hat auch gesagt dass sie nur 3 Tage darf.


Normalerweise nur bis 2 Tage und auch nur in Ausnahmefällen.

Pfeil http://www.kvnw.de/home/stichworte/178.htm

MfG
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