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Mich würde interessieren, wie das Trennungsjahr definiert ist. Muss das irgendwo formal angemeldet werden, oder reicht eine Ummeldung eines Partners? Falls Aussicht besteht, dass die Partner wieder zusammenfinden scheint mir eine formale Anmeldung irgendwie zu voreilig. Andererseits will man nach dem entgültigen Aus nicht noch ein ganzes Jahr in diesem Zustand zubringen müssen. Wie sollte man hier verfahren?
Eine Ummeldung reicht aus. Damit kann man ja belegen, dass man getrennt lebt.
Leider hast Du etwas dürftig geschrieben. Sind ja noch andere Dinge zu klären bei einer Trennung.
Steht Ihr beide in Lohn und Brot?
Wenn nicht hat derjenige, der nicht arbeitet nämlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Und dann müsste die Trennung schon beim Anwalt erstmal festgeschrieben werden, die Höhe des TU ausgerechnet werden.
Das hieße ja auch noch lange keine Scheidung. Der Anwalt legt das alles dann sowieso bis 6 Wo. vor Ablauf des Trennungsjahres auf Eis und fragt dann auch noch mal nach, ob die Scheidung dann eingereicht werden soll oder nicht.
Wenn da also noch Fakten und ungeklärte Sachen sind, dann poste bitte noch mal.
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Ummeldung: Reicht eine Meldung als Zweitwohnsitz?
TU: Meine Frau hat eine befristete Anstellung, allerdings mit geringem Einkommen, weshalb ich bereits quasi Unterhalt zahle.
Ich denke mal - Nein. Auch nicht getrennte Ehepaare können (z.B. berufsbedingt) eine Zweitwohnung haben. Glaube nicht, dass das unbedingt anerkannt werden muss.
Wenn Du das als "TU" sehen willst, dann solltet Ihr das schriftlich auch so vereinbaren, falls es doch zu Streitereien kommt.
Und noch mal zur Zweitwohnung. Warum meldest Du Dich aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung nicht erst mal ab und ziehst somit ganz offiziell in die Zweitwohnung als Hauptwohnsitz?
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Und noch mal zur Zweitwohnung. Warum meldest Du Dich aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung nicht erst mal ab und ziehst somit ganz offiziell in die Zweitwohnung als Hauptwohnsitz?
Ich ziehe ja nicht um. Wenn ich mich auch noch in die andere Wohnung ummelde ist es mit der Trennung ja ganz Asche (Ansätze von Galgenhumor).
Das Amtsgericht könnte also im Falle des Falles den sich Trennenden das Trennungsjahr nicht anerkennen, auch wenn beide die entsprechende Zeit als Trennung bezeichnen würden?
Also, es bedarf nicht einmal einer Ummeldung. Man kann sich ja auch in derselben Wohnung trennen. Wichtig ist, dass man die Trennung faktisch vollzieht, den Partner nicht mehr versorgt, ghetrennt wirtschaftet. Das reicht, insbesondere, wenn sich die Partner einig sind.
Wenn von seiten der Frau kein Antrag auf Hartz IV gestellt wird (einkommensbedingt) und ihr wirklich die Ämter rauslasst und die Trennung nur für Euch privat vollzieht, dann reicht die Trennung von Tisch und Bett (und Kühlschrank und Herd ).
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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