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Im Dezember 2002 wurde ein (Online-) Scheidungsantrag gestellt. Der Anwalt forderte (und bekam) einen Vorschuss in Höhe der Hälfte der voraussichtlichen Kosten.
Wie sich später (Mai 2003) auf Grund eigener Recherchen herausstellte, bestand ein Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe - dieser wurde auch vom Gericht anerkannt.
Ist es möglich den Vorschuss vom Anwalt zurückzuerhalten? Dieser reagiert überhaupt nicht!
Im Dezember 2002 wurde ein (Online-) Scheidungsantrag gestellt. Der Anwalt forderte (und bekam) einen Vorschuss in Höhe der Hälfte der voraussichtlichen Kosten.
Wie sich später (Mai 2003) auf Grund eigener Recherchen herausstellte, bestand ein Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe - dieser wurde auch vom Gericht anerkannt.
Ist es möglich den Vorschuss vom Anwalt zurückzuerhalten? Dieser reagiert überhaupt nicht!
Eigentlich schon. WEnn Ihnen die KOsten ersetzt werden, müßten Sie IHren Vorschuß zurückbekommen.
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