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mein Vater muss ins pflegeheim, es liegt keine betreuung oder vorsorgevollmacht vor.
mein Vater ist nicht orientiert.
FRAGE: darf meine mutter den heimvertrag unterschreiben? oder muss eine gerichtliche betreuung her?
danke für schnelle antwort.
Hallo!
Den Vertrag, der den Vater betrifft, dürfte sie nur unterschreiben,wenn sie entsprechend bevollmächtigt wäre. Ihre Mutter sollte sich schnellstens um die ges. Betreuung bemühen, wenn der Vater keine entsprechende Vorsorge getroffen hat.
Ihre Mutter kann eine Pflegevertrag zugunsten des Vaters abschließen, ist dann aber die Vertagspartnerin, d. h. Schuldnerin. Das Problem des Heimvertrages ist, dass für den Vater, wenn er es selbst nicht mehr kann, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine andere Person gerichtlich verfügt werden muss. Ohne Einwilligung der betroffenen Person kann niemand ohne vormundschaftgerichtliche Verfügung über das Übersiedeln einer Person ins Heim bestimmen.
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