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Einwilligungsvorbehalt

 
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Peter19
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.04, 22:11    Titel: Einwilligungsvorbehalt Antworten mit Zitat

Folgender Fall: der Betreute verliert oft seine Scheckkarte, den Geldbeutel. Bestellt ständig bei Versandunternehmen, bezahlt das aber bisher alles.
Hebt als auch Geld ab, so dass er schon ab dem 15. eines Monats manchmal nix mehr auf dem Konto hat. Ich soll dann diejenige sein, die bis zum Rest des Monats mit Geld aushilft.
Dem Gericht und dem Betr. ist dieser Zustand seit 2 Jahren bekannt. Sie tun nichts. Der Betreute veschleudert gerade zu sein Geld für Alk, verliert auch öfters mal was, wird beklaut. Das Gericht oder der Betreuer müsste doch hier mal eingreifen! Kann ja nicht sein, dass ich noch finanziell in die Schuldenfalle gerade, nur weil keiner reagiert und alles zum Wohle des Betreuten geschieht!!.

Eine Sperrung bei einem Versandhandel wurde schon veranlasst. Wie und wo veranlasst man diese Sperre für alle Verandhäuser?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.11.04, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Aus welchem rechtlichen Grund sollen SIe "geradestehen", also aus Ihrem eigenen Vermögen/Einkünften für die bereute Person zahlen? Ihre Frage ist insoweit unverständlich, und kann nicht korrekt beantwortet werden.
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Peter19
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Unterhaltspflicht. Es ist genügend Einkommen mtl. vorhanden. Wer kommt denn dafür auf, wenn nix mehr zu Essen da ist? Betreuer scheint das nicht zu interessieren. Der Zustand ist seit gut 2 Jahren dem Gericht und auch Betreuer bekannt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Wenn die von Ihnen beschriebene Situation eintritt, verständigen Sie das zuständige Sozialamt Abteilung Erwachsenenhilfe, dass eine gesetzlich betreute Person hungert und friert. Machen Sie den sofortigen Hilfebedarf deutlich, und wenden Sie sich umgehend an das Vormundschaftsgericht mit dem Hinweis darauf, dass Sie bei Untätigkeit die Öffentlichkeit (i.d.R. die Tageszeitung) sofort informieren werden.
Es ist aber immer noch nicht von Ihnen deutlich gemacht worden, warum Sie in Ihrer Fragestellung moniert haben, in dem von Ihnen beschriebenen Fall "gerade stehen" zu müssen.
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Peter19
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss nicht, das ist bisher freiwillig gewesen, weil ich am Verzweifeln bezüglich genau dieses Zustands des VormG und der Untätigkeit der Betreuung bin. Es ist alles schriftlich schon dem Gericht und Betreuer mitgeteilt worden. Die antworten einfach nicht.
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