Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.11.05, 19:24 Titel: Schufalöschung bei Vollstreckungsbescheid
Hallo
Ich habe gelesen, dass ein Schufaeintrag gelöscht wird, wenn die Forderung beglichen ist und wenn bezüglich dieser Forderung ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist.
Ist eine Forderung der t-m..., die haben diese an ein Rechtsanwaltsbüro weitergegeben.
Nachdem die Forderung beblichen war habe ich ein Schufaauszug angefordert.
Hatte einen Eintrag.
Die Veranlassung des Eintrags schieben sich die t-m... und die RA gegenseitig zu.
Die Forderung setzte sich aus Verbindungsentgelten und vorausberechneten weiteren Kosten zusammen.
Ist es rechtens die Gesamtforderung ohne detaillierte Aufstellung in Rechnung zu stellen?
Wer kann mir weiterhelfen?
Verfasst am: 24.11.05, 00:12 Titel: Re: Schufalöschung bei Vollstreckungsbescheid
petrocelli007 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Ich habe gelesen, dass ein Schufaeintrag gelöscht wird, wenn die Forderung beglichen ist und wenn bezüglich dieser Forderung ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist.
Ist eine Forderung der t-m..., die haben diese an ein Rechtsanwaltsbüro weitergegeben.
Nachdem die Forderung beblichen war habe ich ein Schufaauszug angefordert.
Hatte einen Eintrag.
Die Veranlassung des Eintrags schieben sich die t-m... und die RA gegenseitig zu.
Die Forderung setzte sich aus Verbindungsentgelten und vorausberechneten weiteren Kosten zusammen.
Ist es rechtens die Gesamtforderung ohne detaillierte Aufstellung in Rechnung zu stellen?
Wer kann mir weiterhelfen?
schicken sie mir eine pn wenn das problem noch aktuell ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.