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Verfasst am: 29.10.04, 13:12 Titel: Regulierungsverbot bei unklarer schuldfrage
Guten Tag,
Der Fall:
Fahrzeug A und Fahrzeug B stossen im Kreisverkehr zusammen. Die Schuldfrage ist zunächst nicht zweifelsfrei geklärt. A geht von einer erheblichen Mitschuld des B aus.
A meldet den Unfall bei seiner Haftpflichtversicherung und meldet Anspruch auf Schadensersatz bei der Versicherung von B an.
Einige Zeit vergeht, die Versicherung von B meldet sich bei A und bittet um etwas Geduld, da die polizeiliche Ermittlungsunterlagen angefordert werden müssten.
Ein Bussgeldverfahren gegen A wird zwischenzeitlich eingestellt
Nach 8 Wochen fragt A bei SEINER Versicherung wie dort der Sachstand ist; immerhin hat sich die gegnerische Versicherung bisher nicht zur Sache / Regulierung geäussert.
Die Versicherung von A ist kurz davor den Schaden mit B zu regulieren. Die Schuldfrage wäre durch ein Gutachten von B geklärt (A ist zu 100% Schuld)
A wird von seiner Versicherung mitgeteilt: wenn eine Regulierung nicht gewünscht wird, müsste Regulierungsverbot erteilt werden. Ansonsten würde B der gesamte Schaden (100%) ersetzt.
FRAGE:
1)Welche Nachteile entstehen A wenn er KEIN Regulierungsverbot erteilt, (insbesondere im Hinblick auf die Regulierung des eigenen Schadens mit der Versicherung von B und einer evtl. zivilrechtlichen Klärung des Schulfrage)
2)Was passiert wenn die Versicherung von A den Schaden von B zu 100% reguliert. A erstreitet zivilrechtlich eine Teilschuld des B von 50%. Muss B dann 50% an die Versicherung zurückzahlen?
3) Wen muss A denn überhaupt aus Schadensersatz verklagen:
die Haftpflicht Versicherung des B
Den Halter des Fahrzeugs B
Den Fahrer des Fzg B (nicht identisch)
Verfasst am: 29.10.04, 17:50 Titel: Regulierungsverbot und mehr
1. Wenn Du ein Regulierungsverbot erteilst und die Versicherung zahlt nicht und wird dann verklagt und verliert, muß sie zahlen. Die Mehrkosten, die durch Dein Regulierungsverbot entstanden sind (Kosten für Anwälte und Gericht, ggf. dem Gegner zu ersetzender Zinsschaden) wirst Du dann Deiner Versicherung ersetzen müssen. Das ist Kern des Regulierungsverbotes.
Erteilst Du es nicht und Deine Versicherung zahlt, kann zunächst einmal der Unfallgegner keine Schadensersatzansprüche mehr gegen Dich geltend machen (und im Prozeß keine Widerklage erheben, was hinsichtlich der Beweissituation unter Umständen gut sein kann). ABER: in der Praxis sehen die Gerichte es oft so, daß jemand zu Unrecht etwas fordert, wenn seine Versicherung schon gezahlt hat.
Denkbar ist trotzdem, daß Du eine 50%ige Mithaftung erstreitest, obwohl Deine Versicherung voll reguliert hat. In der Praxis kommen solche Fälle (sehr selten!) vor.
2. Nein, B muß nichts zurückzahlen. An Deiner Höherstufung ändert sich nichts ob Deine Versicherung 1 Euro oder 1000000 Euro zahlt. Die Frage ist, ob sich für Dich der Rückkauf lohnt. Kann Dein Außendienstbetreuer ausrechnen. Wenn sich bei einer 50%igen Regulierung der RÜckkauf nicht lohnt, kann Dir das Thema im Prinzip egal sein.
Wenn der Rückkauf sich lohnen sollte und Du erstreitest 50%, kann es gut sein, daß Dein Schadensfreiheitsrabatt gegen Rückzahlung von 50% des Schadens frei gestellt wird. Zumindest di e größeren Versicherer machen das so aus Kulanz. Insbesondere Billigversicherer sind da aber sehr eng... Beschweren beim Versicherungsombudsmann oder klagen hilft i.d.R. auch nicht, weil Deine Versicherung ein Regulierungsermessen hat, das nicht beanstandet werden kann.
3. Du kannst alle 3 verklagen, oder Dir einzelne raussuchen. Den Versicherer solltest Du immer mit verklagen. Konkret muß Dein Anwalt prüfen, was am besten ist.
Danke Goldaktie für die ausführliche Antwort.
(Schaden des Gegners etwa 4000EUR, mein Schaden durch Rückstufung etwa 1000EUR, d.h. selbst bei 50/50 lohnt kein Rückkauf)
Im Zusammenhang mit dem oben genannten Vorgang ist mir eines völlig schleierhaft:
Was könnte eine Versicherung dazu bewegen trotz deutlichen Hinweisen auf eine Mitschuld des Unfallgegners (mit Zeugen etc.) einen Schaden zu 100% zu regulieren.
Auskunft des Kundenberaters: "Die Versicherung ist ja auch verpflichtet einen Schaden schnell zu regulieren..."
... das wäre das erste Mal, dass eine Versicherung lieber schnell als korrekt ist
Auskunft des Kundenberaters auf die Frage ob im Falle einer Teilschuld bei einem Gerichtsprozess Geld an die Versicherung zurückfließt: "...das wird dann abgeschrieben..."
....mit dieser Versicherung möchte ich auch mal einen Unfall regulieren...
Frage:
Wer kennt aus der Praxis Fälle in denen Schadenssachbearbeiter der „gegnerischen“ Versicherungen untereinander „gemauschelt“ haben.
So etwa: letzte Woche haben wir den Ford bezahlt heute bezahlst Du den Opel.
Inwieweit kann ich Rechenschaft von meiner Versicherung über Gründe und Hintergründe der Regulierung fordern.
Welche internen Kontrollinstanzen gibt es in einer Versicherung die sich für „schlampige“ Arbeit eines Ihrer Schadessachbearbeiter interessieren könnte (Revision)
Welchen Hintergrund haben Schadenssachbearbeiter einer grossen Versicherung ((Wortsperre: Firmenname)); Kaufleute?, Juristen?
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