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ich hoffe jemand kann antworten,
damit man ruhiger an die Sache rangehen kann.
Folgendes....In der Ehe wurde Mann ein Teil (0,5)seines Elternhauses
+0,5 des Grundstücks überschrieben. Er alleine steht im Grundbuch.
Im Kreditvertrag den Mann und Frau für den Umbau aufnahmen stehen beide drin..
Von der Bank bekam Frau schon eine Ablehnung über die Streichung aus dem Vertrag, da sie der Meinung sind, das Mann die Tilgung auf Dauer nicht alleine tragen kann.
Seit der Trennung Okt. 2003 bewohnt Mann das Haus mit neuer Patnerin und Mann gehöhrt nun auch der Rest des Hauses samt Grundstück.
Wie wird nun der Zugewinn berechnet?
Ich würde ja denken...
Wert des Haus-Teils was Mann und Frau in der Ehe umgebaut haben im heutigen Zustand
minus damaliger Wert
und des noch zu tilgenden Darlehns?
Oder spielt der Rest des Hauses was Mann im Trennungsjahr erworben hat auch eine Rolle da Mann und Frau ja noch verheiratet sind?
Zu guter letzt.... wenn dort Summe X rauskommt auf die Frau Anspruch habe....
wann muß Mann die zahlen?
Und wird der Zugewinn überhaupt im Scheidungsverfahren zugesprochen?
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