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recht.de :: Thema anzeigen - Anspruch auf Umfirmierung bei Ausscheiden eines Ges'ers?
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Anspruch auf Umfirmierung bei Ausscheiden eines Ges'ers?

 
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MaggieA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 19:32    Titel: Anspruch auf Umfirmierung bei Ausscheiden eines Ges'ers? Antworten mit Zitat

Hallo

Hat ein Ges'er (z.B. ein Herr Meier) , der aus einer GmbH ausscheidet, einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass eine Umfirmierung der Gesellschaft stattfindet, wenn im Namen der GmbH die Familiennamen der Gesellschafter sind:

z.B. Huber und Meier GmbH


hoffentlich weiss jemand weiter
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Peter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

laut BGH, DB 72,1431 darf der Name eines ausscheidenden Gesellschafters (entgegen § 24 II HGB) über die Dauer seiner Zugehörigkeit hinaus weiter verwendet werden.

Viele Grüsse,

pe.
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MaggieA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Info Peter!

Wo kann ich das Urteil finden zum lesen?

Gibt es auch Gegenurteile (also Name muss rausgenommen werden)?

Vielen Dank und Viele Gruesse
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