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Verfasst am: 23.11.05, 23:10 Titel: falsche angaben des arbeitnehmer bei einstellung
ein arbeitnehmer wird eingestellt und macht für die ELSTER Steueranmeldung durch den arbeitgeber angaben über bisherige beschäftigungsverhältnisse des laufenden jahres. da er in seinem lebenslauf ein beschäftigunsverhältnis erfunden hatte, um besser dazustehen, gibt er diesen zeitraum auch in besagter erklärung für die steueranmeldung gegenüber seinem neuen arbeitgeber an. was hat das für auswirkungen in steuerrechtlicher hinsicht? zahlt er dann zuviel steuern oder zuwenig? macht er sich strafbar? erhält er eine rückmeldung vom finanzamt, wenn dieses später feststellt, daß für den besagten erfundenen zeitraum keine lohnsteueranmeldung/bescheinigung vorliegt? Oder erhält sein Arbeitgeber eine Rückmeldung des Finanzamtes?
Steuerrechtlich müßte es zumindest nach der Festsetzung der Jahressteuer durch das FA egal sein. Das Finanzamt wurde ja nicht betrogen.
Möglicherweise führt aber der Arbeitgeber deswegen zu wenig Lohnsteuer ab. Ich denke schon, daß die Gefahr besteht, daß das Finanzamt dies bei einer Lohnsteueraußenprüfung mitbekommt.
FM hat folgendes geschrieben::
Und strafrechtlich wird es jedenfalls dann relevant, wenn auch Unterlagen (z.B. ein Arbeitszeugnis) gefälscht wurden.
Spätestens, denn schon das "Erfinden" des anderen Arbeitsverhältnisses kann ein (versuchter) Betrug sein.
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