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falsche angaben des arbeitnehmer bei einstellung

 
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Martina S.
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Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 23:10    Titel: falsche angaben des arbeitnehmer bei einstellung Antworten mit Zitat

ein arbeitnehmer wird eingestellt und macht für die ELSTER Steueranmeldung durch den arbeitgeber angaben über bisherige beschäftigungsverhältnisse des laufenden jahres. da er in seinem lebenslauf ein beschäftigunsverhältnis erfunden hatte, um besser dazustehen, gibt er diesen zeitraum auch in besagter erklärung für die steueranmeldung gegenüber seinem neuen arbeitgeber an. was hat das für auswirkungen in steuerrechtlicher hinsicht? zahlt er dann zuviel steuern oder zuwenig? macht er sich strafbar? erhält er eine rückmeldung vom finanzamt, wenn dieses später feststellt, daß für den besagten erfundenen zeitraum keine lohnsteueranmeldung/bescheinigung vorliegt? Oder erhält sein Arbeitgeber eine Rückmeldung des Finanzamtes?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Steuerrechtlich müßte es zumindest nach der Festsetzung der Jahressteuer durch das FA egal sein. Das Finanzamt wurde ja nicht betrogen.

Aber: arbeitsrechtlich ist der Arbeitsvertrag anfechtbar, da unter arglistiger Täuschung zustande gekommen.

Und strafrechtlich wird es jedenfalls dann relevant, wenn auch Unterlagen (z.B. ein Arbeitszeugnis) gefälscht wurden.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Steuerrechtlich müßte es zumindest nach der Festsetzung der Jahressteuer durch das FA egal sein. Das Finanzamt wurde ja nicht betrogen.

Möglicherweise führt aber der Arbeitgeber deswegen zu wenig Lohnsteuer ab. Ich denke schon, daß die Gefahr besteht, daß das Finanzamt dies bei einer Lohnsteueraußenprüfung mitbekommt.

FM hat folgendes geschrieben::
Und strafrechtlich wird es jedenfalls dann relevant, wenn auch Unterlagen (z.B. ein Arbeitszeugnis) gefälscht wurden.

Spätestens, denn schon das "Erfinden" des anderen Arbeitsverhältnisses kann ein (versuchter) Betrug sein.
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