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Mit 18 selbstständig mit einem Auto, mit 21 in den Ruinen!!!

 
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PICUS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 00:19    Titel: Mit 18 selbstständig mit einem Auto, mit 21 in den Ruinen!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich will eigentlich gleich zur Sache kommen, muss aber vorher was aufbauen, damit man die Geschichte vielleicht besser versteht.

Im Herbst 2002 habe ich mit 18 Jahren während meiner Abiturzeit aus finanziellen Gründen mich von einem damaligen Freund dazu überreden lassen, meine "Karriere" bei der OVB AG in Köln als Vermögensberater zu starten. Eigentlich braucht man hierfür einen Gewerbeschein, meine Kollegen hatten es nicht und arbeiten noch heute schwarz. Ich aber wollte unbedingt alles auf rechten Wege machen und habe mir deshalb einen Gewerbeschein besorgt. Es ging darum Versicherungen jeglicher Art zu verkaufen und seine eigene Struktur mit weiteren Mitarbeitern aufzubauen. Am Anfang geling mir das recht gut. Habe dadurch etwas Geld, oder besser Provisionen, verdient.

Da man allerdings im Außendienst arbeitet, braucht man unbedingt einen Auto, so zumindest wollte es der Bezirksleiter von der OVB AG von mir. Und da man auch selbstständig ist, ist ein Leasingvertrag da die beste Lösung, da es recht einfach funktioniert und man steuern sparen kann. Ich habe mich mit schweren Herzen auch dazu überreden lassen und habe mir am 10. Januar 2003 (mit 18 Jahren, Abiturient) einen Auto geleast, im Wert von 22.000 Euro. Der Verkäufer allerdings versicherte mir, dass ich am Ende nur 18.000 Euro zu bezahlen bräuchte, wenn ich denn am Ende der Laufzeit den Wagen noch behalten wollte. Der Vertrag dauert 48 Monate mit 20.000 km Fahrleistung pro Jahr und das Ganze zusammen mit einer sogenannten "Pauschal-Vollkakso-Versicherung". Im Monat sollte ich 468,22 Euro zahlen. Anzahlung 3.000 Euro. Mein Bürge ist mein Vater, der inzwischen selbst selbstständig (und das erfolgreicher als ich) ist. Allerdings in einer ganz anderen Branche.

3.000 Euro wurden gezahlt, auch die ersten Beiträge, aber nach ein paar Monaten liefen die Geschäfte mit den Versicherungen nicht mehr so gut. Ich konnte die Beiträge nicht mehr bezahlen und bat deshalb von der Leasingbank um Lösungsvorschläge. Ich bekam keine Lösungsvorschläge, stattdessen eine Fristverlängerung. Die Fristen konnte ich aber nach weiteren paar Monaten ebenfalls nicht einhalten. Die Geschäfte mit der OVB AG liefen auch derweil so schelcht, dass ich aufhören musste. Habe aber blöderweise noch für ein paar Monate meinen Gewerbeschein beibehalten. Nach der Zeit wo ich aufgehört hatte, für die OVB AG zu arbeiten, haben einige meiner Kunden ihre Verträge gekündigt, so dass die OVB AG die Provisionen zurück erstattet haben wollte. Aus rechtlichen Gründen hätte ich absolut keine Chance gegen die OVB AG gehabt. Heute klappere noch die 3100 Euro ab.

Kommen wir zurück zum Leasingobjekt. Im Herbst 2003 habe ich von Anwälten der Leasingbank eine Kündigung des Vertrages bekommen. Ich habe den Vertrag noch retten können, als ich ihnen versicherte die Kosten irgendwie doch noch zahlen zu können, was ich auch tat. Aber es dauerte nicht lange, da konnte ich einfach die neuen dazukommenden Beiträge nicht mehr zahlen. Da habe ich selbst einen Lösungsvorschlag angeboten: Ich habe den Anwälten und der Bank einen Brief mit der bitte, die weiteren Kosten aus dem Konto von meinem Vater abzubuchen, geschrieben. Mein Vater war damit mit schweren Herzen einverstanden und gab seine Unterschrift. Dann hörte ich lange nichts mehr von der Bank. Dachte also, dass die Beiträge nun aus dem Konto von meinem Vater abgebucht würden. Hatte auch keine Rücksprache mit meinem Vater in der Beziehung genommen, da wir aus privaten Gründen ausgerechnet zu der Zeit nicht so gut verstanden. Doch am Anfang Januar 2005 bekam ich wieder einen Brief von den Anwälten der Bank.

Der Vertrag ist gekündigt und ich solle den Wagen bitte abgeben. Des Weiteren sollte ich noch etwa 10.000 Euro dazu bezahlen. (Zusammen mit dem was ich für den Wagen bis dato bezahlt hatte, übersteigen die Kosten den Kaufpreis inkl. Zinsen.) Daraufhin bin ich zum Anwalt hingegangen und habe mich von ihm beraten lassen. Mein Anwalt hat den Anwälten der Bank einen Brief geschrieben, um zu erfahren, was mit dem Lastschrift Verkehr passiert sei.

Eine Antwort bekommen wir bis HEUTE NICHT!!! Die Bank bzw. die Anwälte der Bank scheinen uns total zu ignorieren. Telefonisch kann man die Bank auch nicht mehr erreichen. In der jeweiligen Anwaltskanzlei fehlt immer die zuständige Person für den Fall. Der Wagen ist auch komischer weise auch nicht abgemeldet, denn sonst hätte ich ja einen Brief bekommen. Die "Pauschal-Vollkakso-Versicherung" läuft über die Bank bei der Nürnberger Versicherung.

Inzwischen hat der Wagen allerdings unglaublich erhebliche und schwerwiegende Probleme, was die Qualität angeht. Radlager kaputt, Stabilisatoren kaputt, Rost, Dellen und Beulen, Elektronik defekt und klappern überall, wirklich überall. Hyundai selbst sagt hier: "Es ist im Bereich des ertragbaren!" Schadenskosten würden aber auf mich kommen. Der Laden, wo ich den Wagen geleast habe, existiert heute nicht mehr. Von der Bank gibt es nur noch die Internet Seite. Das wars.

Vom Finanzamt habe ich jetzt den ersten Beitrag für die Jahressteuer erhalten. Also muss der Wagen noch angemeldet sein. Der Vertrag sollte eigentlich noch bis Januar 2007 laufen.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich weiß auch nicht, was ich tun soll. Ich fahre den Wagen immernoch. Mit den Macken, die der Wagen einfach hat.

Habt Ihr vielleicht sowas schonmal gehört? Was würdet Ihr machen???

Ich bedanke mich für Eure Mühen im Voraus und verbleibe


MfG

PICUS
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vorgeschichte mit der OVB ist zwar bedauerlich, hat aber mit der Leasingproblematik nichts zu tun. Zum Leasing selbst:

Du hast seinerzeit einen Leasingvertrag abgeschlossen und da Deine Bonität nicht ausreichend war, wurde Dein Vater als Bürge mitverpflichtet. Bei solchen Konstellationen ist das die übliche Verfahrensweise.

Nun gab es diverse Zahlungsstörungen. Daraufhin wurden Zahlungsvereinbarungen getroffen, die aber von Dir nicht eingehalten wurden.

Nun hat die LG die Wahl. Entweder läßt sie den Vertrag weiterlaufen und nimmt sich den Bürgen vor oder sie kündigt den Vertrag und stellt die Forderung fällig. Die kann sie entweder von Dir oder dem Bürgen einfordern.

Was heißt nun Fälligstellung ?

Wird ein Leasingvertrag vom LG vorzeitig gekündigt, hat er noch Forderungen aus der Zukunft an Dich. Dies sind die noch ausstehenden Leasingraten und ein eventueller Restwert. Diese Gesamtsumme wird auf den Kündigungszeitpunkt abgezinst und vom LN eingefordert.

Diese Summe muß der LN nun bezahlen. Hat er das Geld nicht, kann er den Schaden "minimieren" und das Fahrzeug verkaufen. Meistens deckt der Verkaufserlös nicht den zu zahlenden Betrag, sodaß der LN Geld zuschießen muß. Dies dürfte hier wohl zutreffen, da das Auto doch etliche Macken hat.

Erst wenn die Summe an die LG gezahlt wurde, bekommt der LN den Kfz-Brief und kann mit dem Auto nach Gutdünken verfahren.

Aus der Nummer kommst Du nicht so leicht raus. Hier jetzt Klimmzüge zu finden, um sich vor der Zahlung zu drücken, werden nicht zum Erfolg führen.

Du schreibst " (Zusammen mit dem was ich für den Wagen bis dato bezahlt hatte, übersteigen die Kosten den Kaufpreis inkl. Zinsen.) "

Das ist logisch. Du darfst nicht so rechnen, daß Du vom Kaufpreis die Anzahlung und bisher gezahlten Raten abziehst, und diesen Betrag als Gesamtforderung siehst. Tatsächlich ist die Gesamtforderung aus dem Vertrag natürlich höher als der Kaufpreis, da die LG selbst Kosten hat und Gewinn machen will.

Zur Gesamtforderung aus dem Leasingvertrag gehören die Anzahlung, die Summe aller Raten und der Restwert. Diese Forderung dürfte schätzungsweise ca. 120 % des Kaufpreises betragen. Ausgehend von einem Anschaffungswert von 22.000 € dürfte die Gesamtforderung zu Beginn des Vertrages bei ca. 26.400 € gelegen haben.

Davon werden dann die Anzahlung und die bisher gezahlten Raten abgezogen, um den ungefähren Ablösebetrag zu berechnen. Der Betrag wird aber noch abgezinst, da die Forderung vorzeitig beglichen wird.

Ist die LG mittlerweile insolvent, oder warum ist sie nicht erreichbar ? Wahrscheinlich wurde die Forderung von der LG verkauft.
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PICUS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort Christoph,

ich habe gar keine Ahnung, ob die LG insolvent ist oder nicht. Das ganze Problem betrifft ja nicht nur das Leasingobjekt, sondern auch die Versicherung. Da in den monatlichen Beiträgen auch die monatlichen Versicherungsbeiträge beinhalten, wurden diese wahrscheinlich von der Bank selbst übernommen. D.h. ich zahle die Versicherungsbeiträge an die LG und die LG zahlt die Beiträge weiter an die Versicherung. Die LG wird jetzt wahrscheinlich auch die Kosten für die Versicherung haben wollen, was zu weiteren Kosten führen dürfte. Des Weiteren ist ja noch nicht geklärt, ob die LG den Vertrag kündigen und den Wagen + Restkosten, oder ob die LG nur die Restkosten haben möchte. Bisher haben wir ja keine Antwort bekommen. Ich weiß auch nicht, wann eine Antwort kommt, aber dass eine Antwort kommen wird, ist bestimmt klar.

Ich würde all zu gerne verstehen wollen, warum die LG sich so viel Zeit lässt und; was die LG mit den Versicherungsbeiträgen macht (denn eine Antwort bekomme ich auch von der VG nicht, außerdem möchte ich jetzt auch keine schlafende Hunde wecken).
Vorallem möchte ich begreifen, warum die VG meinen Wagen nicht abmeldet. Denn das LG darf ich ja, solange ich keinen Bescheid bekomme, weiter benutzen, was ich ja auch tue. Ich denke, da wird echt einiges noch auf mich zu kommen.

Ich bin nicht nicht klüger aus der Sache geworden. Möchte eigentlich wissen, was ich machen kann. Inzwischen hätte ich, dank Papa und vielleicht auch Gott, noch genügend Geld um alles zu bezahlen. Soll man da den Vertrag wieder aufnehmen und die Kosten für die entstandenen Anwaltskosten + Zinsen dazu zahlen?

Eigentlich wäre ich dafür den Wagen "abzukaufen" und die entstanden Zusatzkosten zu bezahlen und den Wagen wieder "in Schuss" zu bringen und anschließend zu verkaufen.

Einen Leasingvertrag würde bei mir dann auch wahrscheinlich wegen der Schufa Eintrag nicht mehr in den Sinn kommen.

MfG


PICUS
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das sich die LG nicht rührt, ist schon merkwürdig, denn die wollen ja was von Dir. Werden denn zur Zeit die Leasingraten regelmäßig bezahlt ? Falls ja, vielleicht reicht es denen ja. Aber merkwürdig ist schon, daß weder die LG noch die Anwälte sich rühren. Wenn der Vertrag tatsächlich gekündigt ist, sollte sich die LG eigentlich wieder melden. Wenn die sich nicht melden, würde ich da nicht unbedingt hinter her haken. Schließlich wollen die die Kohle haben. Wichtig ist aber , ob der Versicherungsschutz besteht.

Das scheint mir aber eine ziemliche Feld-Wald und Wiesen Leasinggesellschaft zu sein.

Das mit der Versicherung würde ich aber versuchen zu klären. Schon in Deinem Interesse. Da Du die Gesamtrate (Leasing incl. Versicherung) an die LG zahlst, und die widerum den Versicherungsanteil an die Versicherung überweist, ist es in Deinem Interesse zu prüfen, ob der Versicherungsschutz noch besteht.

Das ist für Dich absolut lebensnotwendig. Stell Dir nur mal den schlimmsten Fall vor, Du fährst morgen jemanden über den Haufen und anschließend stellt sich heraus, das der Versicherungsschutz nicht mehr besteht, weil die LG die Versicherung nicht bezahlt hat.

Das würde ich als erstes überprüfen. Dazu muß sich doch die Versicherungsgesellschaft äußern. Hast du dort die Möglichkeit online auf dein Versicherungskonto zuzugreifen ? Diesen Service bieten mittlerweile die meisten Versicherer an. Dort könntest Du ja erkennen, wie der Zahlungsverkehr ist.

Eine andere Möglichkeit ist noch der sog. "Zentralruf der Autoversicherer". Das wird immer empfohlen, wenn z.b. ein Unfallgegner keine Angaben zur Versicherung machen kann oder sich weigert. Beim Zentralruf kann dann nachgefragt werden.

Ruf doch da mal an, und schildere denen die Problematik. Vielleicht können die weiterhelfen.

Bis später, muß jetzt weg.

Gruß Christoph
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