Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Probleme bei der Rückgabe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Probleme bei der Rückgabe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 23:47    Titel: Probleme bei der Rückgabe Antworten mit Zitat

Hallo!
Bei dem versuch mein Leasingfahrzeug Chrysler Voyager, Baujahr 99, Leasingbeginn 2002 mit einem km Stand von 160 km) heute bei unserer Xyz Niederlassung (war der Verkäufer) zurück zu geben wurde dieses auf Reparaturkosten von 3172 E geschätzt!!
Das Fahrzeug ist wie gesagt 6 Jahre alt und hat nach Schätzung einer Chrysler Werkstatt noch einen Wert von etwa 7000 bis 9000 Euro.
Das Protokoll weist folgendes auf: - Hierbei ist zunächst die Schadenart (00 für keiner .. 01 verkratzt 06 stark beschädigt) und anschliessend die Reparaturart (01 erneuern 04 instandsetzen und lackieren, 05 Kaltdrücken 09 SMART Repair )angegeben.
Beschädigung an der Heckklappe ( 06 / 05) 150 E -> eine etwa tischtennisballgroße Eindellung auf Höhe des Nummernschilds
Tür hinten links (06 / 04) 400 -> eine etwa 6 cm lange kaum sichtbare leichte eindellung, nur strichfürmig, evtl von einem entlang geschrammten Einkaufswagen o.ä.
Tür hinten rechts (06 / 04) 500 E -> wurde durch den Aussenspiegel eines ausparkenden Autos verursacht, ein schwarzer (vom Gummi) Schmierer ca 8 - 10 cm, wenn man den Gummi entfernt (polieren?) evtl nicht mehr sichtbar
Seitenwand rechts (00 / 04) 500 E -> was auch immer da beschädigt sein mag, mir ist nichts aufgefallen und 00 bezeichnet laut Katalog auf dem Formular in Ordnung 500 E fürs nichts tun???
Aussenspiegel rechts ( 01 / 09) 60 E ist an einer Wand lang geschrammt beim rückwärts fahren und weist daher ein paar Abschürfungen des schwarzen Kunststoffs auf
Weiter will man den Wagen "aufbereiten" 162,50 E (wurde normal gesaugt und oberflächlich gereinigt hin gebracht)
Ein fehlender Eintrag im Serviceheft kostet ebenfalls 500 E., weil man annimmt, es wurde kein Kundendienst gemacht dazu muß ich vielleicht anmerken, daß das Auto ein Zweitwagen war und nun erst 24000 km auf dem Tacho hat, also kaum gefahren wurde)
Weiter will der Meister Motorgeräusche vernommen haben, worauf das hinweist konnte mir leider niemand sagen, nur, daß es zusammen mit dem Tausch der Wischerblätter (na, klasse Cool pauschal Kosten von 650 E verursacht.
zusätzlich dazu muß ein Scheinwerferglas getauscht werden, das kostet nochmal 250 E. Ganz unten findet sich unter Bemerkungen noch Nachlackierungen 150 - 200 min .. nachdem ja in dem oben aufgeführten Katalog schon alle möglichen Teile mit Bezeichnung 04 instandsetzen und lackieren versehen sind bleibt ja kaum noch Fläche, was wollen die da noch lackieren? Das Auto ist optisch völlig in Ordnung, keine Kratzer, abschabungen oder Rost o.ä. mit Ausnahme der beschriebenen Parkplatzdellen.
Ich hab daraufhin am Handy die Anweisung gegeben, das Auto erstmal wieder mitzunehmen.
Was soll ich nun tun? Zur Chrysler Werstatt gehen und alles dort reparieren lassen? (ist nach anfertigung des Bewertungsblattes garantiert, daß nicht noch was neues gefuinden wird wenn ich das Auto dann repariert zurück bringe?)
Müssen solche Sachen wie die Einkaufswagenkratzer bei einem 5 Jahre alten Auto überhaupt entfernt werden, es ist ja kein Neuwagen.
Ich brauche dringend gute Tipps!!!
Bei diesem Autohaus ist das nun das 3te Leasingauto.. und das Zweite, das ich zurück gebe, beim ersten hatte ich ähnlich nette überraschungen, beispielsweise wollte man mit neue Reifen in Rechnun g stellen, obwohl diese eine Woche vorher erst in derselben Werkstatt montiert wurden (waren die dort eingelagerten Sommerreifen, beim Montieren ist niemandem aufgefallen, daß das Profil angeblich "runter ist, mußte ich dann letztendlich auch nicht bezahlen, war aber trotzdem ein heiden Ärger.) Weitere Autos sicherlich nicht mehr von da!!
Noch ein paar Fragen:
Was ist mit der Diskrepanz zwischen Wert des Autos und Kosten der Reparatur?
An wen kann ich mich wenden?
Was kostet ein unabhängiges Gutachten, wer bezahlt das und was bringt es? Muß sich die Werkstatt dem beugen wenn es anders ausfällt?
Schließlich hift evtl ein Anwalt? hat jemand Erfahrung ob die Rechtsschutz (selbstständigen und Privatrechtsschutz,b in selbstständig und das war ein Geschäftsleasing) übernimmt?
Vielen Dank erstmal

Kathrin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Schäden die da aufgeführt sind, dürften wohl nicht mehr unter eine vertragsgemäße Nutzung fallen. Jedoch halte ich bei vielen Schäden die Instandsetzungskosten für zu hoch angesetzt. Zumal bei einer Position gesagt wurde, daß kein Schaden vorliegt, aber trotzdem ein Betrag für die Behebung angesetzt wurde. Alles ziemlich nebulös.

Es wird gleich zuviel ersetzt und komplett neu lackiert. Eine Alternative wären vielleicht mal Firmen, die sich auf die Fahrzeugkosmetik spezialisiert haben. Viele Schäden müssen nicht gleich neu lackiert werden. Sondern können auch billiger kalt gedrückt und poliert werden.

Eine andere Alternative wäre, auch zu versuchen das Fahrzeug aus dem Vertrag herauszukaufen, die Schäden billiger beheben zu lassen, um dann das Fahrzeug selbst zu verkaufen. Vielleicht ist der Verlust dann nicht mehr so groß, als die hier veranschlagten Reparaturkosten.

Oder auch über das Fahrzeug das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen einholen. Um sich dann mit dem Händler besser einigen zu können.

Ansonsten würde dann ein Fachanwalt weiterhelfen.

Denn viele Händler versuchen zu viel, am Ende nochmal reinzuholen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dasmit dem "was rein holen wollen" ist bei diesem speziellen Autohaus auch mein Eindruck.
Wird wohl am besten sein, ich lasse die "Schäden" auf eigene Kappe reparieren.
Ist das Fahrzeugbewertungsblatt verbindlich? Ich möchte vermeiden, daß ich nun Geld in die Reparatur investiere und dann bei einer neuen Rückgabe noch irgendetwas gefunden wird (sichtbar ist für mich nichts, aber bei dem Adlerauge weiß man ja nie...)
Der Sachverständige wird dann wohl auch nur die Schäden begutachten, oder gibt er auch eine Schätzung über die entstehenden Kosten ab und wäre diese dann verbindlich? D.h. müßte MB dann zum vom Sachverständigen festgelegten Preis reparieren.
Ich bin momentan geschäftlich sehr eingespannt da Hauptsaison ist und möchte eigentlich jeden unnötigen Aufwand (rauskaufen, reparieren, Käufer suchen etc) vermeiden und das Ganze möglichst kurz und schmerzlos rum bringen

Vielen Dank erstmal für die Tipps
Kathrin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

für diese Pingeligkeit sind die Xyz- Häuser bekannt. Sie wollen nach Möglichkeit am Ende ein perfektes Auto haben.

Zu Deinen Fragen:

Wird wohl am besten sein, ich lasse die "Schäden" auf eigene Kappe reparieren.

Würde ich auch machen, kann nur billiger werden. Es gab vor kurzem mal ein Bericht auf Sat 1 im mobile Automagazin, wo über solche Reparturpraktiken berichtet wurde. Kernpunkt war ein Riß in der Stoßstange. Der Vertragshändler wollte gleich austauschen und neulackieren. Ist natürlich einfacher. Ein "Kosmetikbetrieb" hat den Schaden ausgespachtelt und lackiert zu einem Bruchteil der Kosten. Es gibt solche Betriebe die quasi Autokosmetik betreiben, ohne gleich komplett auszutauschen.

Ist das Fahrzeugbewertungsblatt verbindlich? Ich möchte vermeiden, daß ich nun Geld in die Reparatur investiere und dann bei einer neuen Rückgabe noch irgendetwas gefunden wird (sichtbar ist für mich nichts, aber bei dem Adlerauge weiß man ja nie...)

In gewisser Weise würde ich das Ding schon als verbindlich für den Kunden betrachten. Irgendwann muß mit dem Finden von Mängeln Schluß sein. Der Händler hat die Schäden ausreichend beschrieben, sodaß der Kunde nach Treu und Glauben davon ausgehen kann, daß nun nicht plötzlich noch mehr gefunden wird.

Der Sachverständige wird dann wohl auch nur die Schäden begutachten, oder gibt er auch eine Schätzung über die entstehenden Kosten ab und wäre diese dann verbindlich? D.h. müßte MB dann zum vom Sachverständigen festgelegten Preis reparieren.

Soweit ich weiß, bieten z.b. DEKRA oder die Tüv-Organisation solche Besichtigungen an, wenn es Streit bei der Rückgabe der Leasingfahrzeuge gibt. Die LG werden im Normalfall solche Gutachten auch akzeptieren, da sie von unabhängiger Seite erstellt wurden. Kostenpositionen werden von den Sachverständigen natürllich auch angegeben, die notwendig sind, einen solchen Schaden zu beheben. Machen sie z.b. auch bei Gutachten über Unfallfahrzeuge, wenn geprüft werden muß, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die haben die notwendige Sachkenntnis, wie lange es dauert einen bestimmten Schaden zu beheben und zu welchen Stundensätzen.

Für die Dekra guckst Du hier:

http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=60&nodeid=60&_language=de

Eine Verpflichtung für den Händler im engeren Sinne gibt es wohl nicht. Aber er hat zumindest keine Argumentation mehr, wenn er plötzlich erheblich mehr verlangen würde, als der Sachverständige feststellt. Stell Dir mal vor, der Händler verlangt ca. 3.200 € wie in Deinem Fall und der TüV sagt, daß die Schäden mit einem Aufwand von z.b. 1.800 € behoben werden können. Woher will der Händler nun die Berechtigung nehmen, einen Mehrbetrag in Höhe von 1.400 zu rechtfertigen ? Garnicht.

Manchmal hilft es auch über den Streitfall die LG oder auch den Hersteller direkt zu kontakten. Über die HP der Hersteller gibt es bestimmt Kontaktmöglichkeiten im Rahmen des Services. Die Händler schießen oftmals über das Ziel hinaus und das ist nicht im Sinne der LG oder Hersteller. Schließlich fällt es auf sie zurück.

Viel Erfolg
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.


Zuletzt bearbeitet von Christoph am 09.11.05, 09:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist mein eigentlicher Text, den ich veröffentlichen wollte, bevor mein PC abgeschmiert ist.


Hallo Kathrin,

eine Frage vorweg: Wurde das Fahrzeug mit einem KM-Vertrag oder einem Restwertvertrag geleast ? Die Angabe fehlte noch. Aber aufgrund der Schilderung kann es eigentlich nur ein KM-Vertrag sein, sonst würde das Brimborium keinen Sinn machen.

Grundsätzlich muß beim KM-Vertrag folgendes beachtet werden.

Der Vertrag wird auf eine bestimmte Laufzeit mit einer bestimmten KM-Leistung kalkuliert. Am Ende steht ein "Restwert" der aber dem Kunden nicht gesagt wird, da er auch nicht vom Kunden zu garantieren ist. Der Händler trägt hier das Restwertrisiko. Der Wert ist so kalkuliert, daß er ungefähr den Händlereinkaufspreis nach Ablauf der Laufzeit darstellt und berücksichtigt eine vertragsgemäße Nutzung. Schäden die über das normale Maß hinausgehen, sind vom LN zu ersetzen. Und fangen oftmals die Streitigkeiten an. Was ist noch vertragsgemäß und was nicht.

Aber zu den einzelnen Punkten ein paar Anmerkungen von mir:

Beschädigung an der Heckklappe ( 06 / 05) 150 E -> eine etwa tischtennisballgroße Eindellung auf Höhe des Nummernschilds

Halte ich nicht mehr für vertragsgemäß und muß vom LN erstattet werden.

Tür hinten links (06 / 04) 400 -> eine etwa 6 cm lange kaum sichtbare leichte eindellung, nur strichfürmig, evtl von einem entlang geschrammten Einkaufswagen o.ä.

Halte ich nicht mehr für vertragsgemäß und muß vom LN erstattet werden. Wobei ich den Kostenaufwand für die Beseitigung überzogen finde. Was anderes sind z.b. leichte Steinschäden im Frontbereicht. Jenachdem wie groß der Bereich ist, ist er noch vertragsgemäß. Genau wie die Kratzer im Bereich des Türschlosses. Bis zu einem gewissen Punkt noch vertragsgemäß.

Tür hinten rechts (06 / 04) 500 E -> wurde durch den Aussenspiegel eines ausparkenden Autos verursacht, ein schwarzer (vom Gummi) Schmierer ca 8 - 10 cm, wenn man den Gummi entfernt (polieren?) evtl nicht mehr sichtbar

Halte ich nicht mehr für vertragsgemäß und muß vom LN erstattet werden. Wobei ich den Kostenaufwand für die Beseitigung überzogen finde.

Seitenwand rechts (00 / 04) 500 E -> was auch immer da beschädigt sein mag, mir ist nichts aufgefallen und 00 bezeichnet laut Katalog auf dem Formular in Ordnung 500 E fürs nichts tun???

Das hört sich wirklich merkwürdig an. Erst heißt es lt. Code unbeschädigt, aber als Reparaturaufwand werden 500 € fällig. Das passt nicht.

Aussenspiegel rechts ( 01 / 09) 60 E ist an einer Wand lang geschrammt beim rückwärts fahren und weist daher ein paar Abschürfungen des schwarzen Kunststoffs auf

Halte ich nicht mehr für vertragsgemäß und muß vom LN erstattet werden.

Weiter will man den Wagen "aufbereiten" 162,50 E (wurde normal gesaugt und oberflächlich gereinigt hin gebracht)

Der LN ist nur verpflichtet, dass Fahrzeug in sauberem und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Die Frage ist hier aber, wie „oberflächlich“ es gereinigt wurde.

Ein fehlender Eintrag im Serviceheft kostet ebenfalls 500 E., weil man annimmt, es wurde kein Kundendienst gemacht dazu muß ich vielleicht anmerken, daß das Auto ein Zweitwagen war und nun erst 24000 km auf dem Tacho hat, also kaum gefahren wurde
)

Entscheidend ist, ob die Serviceinterfalle, die vom Hersteller vorgeschrieben wurde, auch eingehalten wurden. Der LN ist nämlich verpflichtet, die Intervalle einzuhalten. Aufgrund der geringen KM-Leistung können es aber nicht so viele Intervalle gewesen sein. Natürlich dürfen auch nur die Intervalle berücksichtigt werden, die auch fällig waren. Sollte der Händler jetzt auf die Idee kommen, einen ev. Intervall bei 25.000 Km zu berechnen, ist das nicht möglich.

Weiter will der Meister Motorgeräusche vernommen haben, worauf das hinweist konnte mir leider niemand sagen, nur, daß es zusammen mit dem Tausch der Wischerblätter (na, klasse pauschal Kosten von 650 E verursacht.

Das halte ich auch für merkwürdig. Dafür gibt es diese Motordiagnosesysteme, um festzustellen, ob der Motor eine Macke hat oder auch nicht. Aber aufgrund des Hörens davon auszugehen, ist viel zu wage. Entweder es kann eindeutig nachgewiesen werden oder nicht.

zusätzlich dazu muß ein Scheinwerferglas getauscht werden, das kostet nochmal 250 E.

Wenn das Glas beschädigt ist, muß es natürlich ausgetauscht werden.

Ganz unten findet sich unter Bemerkungen noch Nachlackierungen 150 - 200 min .. nachdem ja in dem oben aufgeführten Katalog schon alle möglichen Teile mit Bezeichnung 04 instandsetzen und lackieren versehen sind bleibt ja kaum noch Fläche, was wollen die da noch lackieren?

Diese Position würde ich hinterfragen. Zumal in den anderen Positionen schon das lackieren angegeben wurde. Was soll also hier nun noch lackiert werden. Oder muß nur die Büchse leer werden ?
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm.. im Vertrag wurde schon eine km Begrenzung abgemacht (die wir weit unterschritten haben .. naja, selber Schuld). Allerdings rühmt sich ja MB auch mit einer "Restwertgarantie" was immer das bedeuten mag ...
Zumindest ist mir nun soweit geholfen, daß die Schäden nicht vertragsgemäß sind - ich hatte das auch schon geahnt - und ich sie wohl oder übel entfernen muß. Ich hab heute noch ein Treffen in der Chrysler Werkstatt, v.a. auch wegen der "Motorgeräusche", ich hatte mit dem Meistervon MB, der die Schätzung gemacht hat dazu noch ein Telefonat, er sagte tatsächlich, er wüßte nicht, was diese bedeuten und wie sie zu reparieren sind (entweder dies, oder das oder jenes...), aber schließlich muß er ja irgendeinen Wert für die Reparatur ansetzen.. *kopfschüttel* Mal sehen, wieviel Chrysler fürs Beheben der Kratzer verlangen würde, nach erstem Augenschein meinte der Inhaber dieses Autohauses, bei ihnen wären die lächertlichen Kratzer unter Kulanz gefallen.. naja, so kanns auch gehen. NB hab ich mal einen Ford mit beschädigtem hinterem Kotflügel aus dem Leasing zurück gegeben, woraufhin der Autohausmensch mir auf die Schulter klopfte und meinte passt schon und die Firmenbeschriftiúng wurde auch ohne Kosten vom Autohaus entfernt ..
Erstmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten, ist wirklich ein Klasse Forum hier, schnelle und vernünftige Antwort.. Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Na das Lob läuft mir jetzt aber wie Öl den Rücken runter Verlegen

Die Daimlerleute sind bei solchen Rückgaben immer etwas pingelig, im Gegensatz manchmal zu anderen Händlern.

Aber zur KM-Grenze. Wenn die vereinbarten KM unterschritten werden, ist dem Kunden eine Minder-KM-Vergütung zu zahlen. Allerdings nur bis zu einer gewissen Untergrenze. Liegt bei den LG unterschiedlich hoch. Manchmal bei 5000 Km. Das heißt letztendlich folgendes:

Wurden 40.000 km vereinbart, aber nur 30.000 km gefahren, werden jetzt nicht die 10.000 vergütet,sondern nur der Maximalwert von 5.000 km.

Das mit der Restwertgarantie bedeutet, daß der Händler das Restwertrisiko trägt. Die müssen jetzt zusehen, daß sie das Fahrzeug zu den garantierten Wert auch verkauft bekommen. Wobei aber da auch genügend Luft einkalkuliert wurde, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Die Schadenspositionen würde ich detailliert durchgehen. Einiges hört sich wirklich nebulös an. Am besten mal dem Inhaber vom Autohaus sprechen. Erst mal einen Wert ansetzen, weil da was sein könnte und deswegen was angesetzt werden sollte, geht nun wirklich nicht.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das Lob war verdient!!! Smilie))
Mal ein kurzer Zwischenstand zur Erheiterung.. inzwischen wurde in der Chrysler Werkstatt das Motorgeräusch behoben ... der Meister hat einen defekten ("labbrigen" Winken ) Keilriemen gefunden .. das macht 25 E incl. all .. zur Erinnerung MB hatte einen Preis von 650 E für die unbekannten Motorgeräusche angesetzt...
Heute kommt noch das Angebot für die Kratzer ... ich bin zwischenzeitlich schon massiv erheitert, aber auch entschlossen, bei MB kein Auto mehr zu leasen auch wenns ein Daimler sein sollte (die Autos sind ja schön) dann sicherlich nicht mehr in der hiesigen Niederlassung
nochmal liebe Grüße, wenns interessiert schick ich mal nach Rückgabe, wie die Sache gesamt ausgegangen ist ...
K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ja schließlich hier der Leasingexperte und da stehe ich mit Rat und Tat zur Seite Verlegen

Da bin ich auch mal gespannt, wie sich die anderen Positionen in Luft auflösen werden. Oftmals können solche Kratzer auch wegpoliert werden bzw. mit wesentlich niedrigerem Aufwand beseitigt werden, als gleich auszutauschen und neu zu lackieren.

Selbst Kunststoffstoßstangen können mittlerweile gespachtelt und repariert werden, ohne daß die komplette Stange ausgetauscht werden muß. Darüber gab es vor einiger Zeit auf Sat 1 am Sonntag in der Mobile Autosendung einen Bericht darüber.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ominoesia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Neues von unseren Freunden ....
Nachdem mein Auto nun seit MIttwoch unbeachtet bei besagter Niederlassung steht und auf mehrmalige Bitte um Rückruf schlicht nichts passiert ist kam nun heute, nachdem ich schon etwas unfreundlicher darum gebeten habe endlich mal ein Rückruf ....
Zunächst von einem mir bis dahin noch völlig unbekannten Verkäufer .. der mir dann erwartungsgemäß nicht weiterhelfen konnt und mich auch einen Rückruf auf unbestimmte Zeit vertröstet hatte (was das sollte? - keine Ahnung) - dann, nachmittags endlich mal vom Verkaufsleiter.. naja.
Ich habe nun gelernt, daß das erstellte Bewertungsblattl nicht verbindlich ist. Nachdem ich ja die Motorgeräusche (laut MB 650 E, Realkosten 50 E für den Keilriemen) bereits beheben liess und den Kundendienst -zähneknirschend- durchführen liess wären laut der ersten Begutachtung nun noch etwa 2000 E übrig geblieben. Inzwischen waren diese nach heutiger, neuer Begutachtung wieder auf 2800 angewachsen.. man hatte entdeckt, daß bei dem defekten Scheinwerferglas auch die Stoßsstange Kratzer hat .. Kunststück, die waren vorher auch da, stammen ja vom gleichen Schaden. Warum das bei der ersten Begutachtung niemand bemerkt hat - keine Ahnung aber auf jeden Fall mein Problem und nicht das der Werkstatt.
Kurz das Ergebnis, ich wurde stinksauer, habe gedroht, nie wieder ein Auto dort zu kaufen und muß nun im Ergebnis 1200 + MwSt bezahlen.. schriftlich hab ich das noch nicht. Zusätzlich montieren sie mir meine eingelagerten Winterreifen für mein aktuelles Fahrzeug kostenlos..
glücklich bin ich damit nicht so richtig, aber es ist das kleinere Übel, ohne weiteren Ärger und Stress und die Angelegenheit ist zumidest abgeschlossen damit. Ich hoffe nun, daß den telefonischen Vereinbarungen auch Taten folgen Winken
Nochmal danke für die nette Hilfe hier und liebe Grüße
K.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Info. Aufgrund der Schäden bist Du mit den 1200 € wohl noch gut bedient. Ich hatte ja schon geschreiben, daß die meisten Schäden wohl kaum noch unter eine vertragsgemäße Nutzung fallen würden.

Strittig waren aber die Kostenhöhen.

Wenn Du bedenkst, daß Daimler ursprünglich mal 3.200 € von Dir haben wollte, dann nach neuer Begutachtung nur noch 2.000 € , dann aber wieder 2.800 € und nun nach zähem Ringen und Poltern du nur noch 1.200 € bezahlen mußt, ist das noch ein recht gutes Ergebnis. Aber laß dir das schnellstens schriftlich geben, sonst ändert es sich wieder.

Nichtsdestotrotz würde ich ernsthaft überlegen, ob du bei dem Händler wieder ein Auto kaufst oder sogar auf eine andere Marke wechselt.

Wie gesagt, Daimler ist bekannt für seine Pinseligkeit .

Aber trotzdem noch ein einigermaßen gutes Ende.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.