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Verfasst am: 24.11.05, 08:50 Titel: Geeignetheit eines ehrenamtlichen Betreuers
Hallo,
Frage: Ein ehrenamtlicher Betreuer seines Bruders (psychisch krank) wird aufgrund eines Eigentumdeliktes für 9 Monate hinter Gitter.
Wer übernimmt während dieser Zeit die rechtl. Betreuung? Kann die rechtl. Betreuung von der JVA aus weitergeführt werden? Ist nicht überhaupt eine Eignung auf Dauer in Frage zu stellen? Inwieweit sollte nicht das Vormundschaftsgericht vor Bestellung ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern?
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