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Sohn Gesellschafteranteile schenken oder besser verkaufen

 
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:32    Titel: Sohn Gesellschafteranteile schenken oder besser verkaufen Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Mann betreibt eine Limited. Da er gesundheitlich nicht auf der Höhe ist, will er unserem Sohn 51% der Gesellschaftsanteile übergeben, die Arbeit selbst wird mein Gatte aber weiterhin ausüben. Der Sohn ist noch Schüler ( Abi )
1.
Ist eine Schenkung sinnvoll, oder ist es besser die Anteile zu " verkaufen" ( Sohn hat noch kein Einkommen, da Schüler bw. arbeitet in einem geringfügigem Aushilfsjob)
2.
Muss der Sohn nun ein Gewerbe anmelden
3.
Wie ist es mit der Krankenversicherung und wenn er die Lehre beginnt
3.
Muss die Kindergeldstelle informiert werden, obwohl die Höhe der Gewinne ja noch nicht bekannt ist
Wie geht man am Besten vor ?
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ihr Sohn volljährig? Wenn nicht benötigen Sie einen Ergänzungspfleger vom Amtsgericht.

1. Wie hoch ist der Kaufpreis und hat der Sohn das Geld?
2. nein - aber wer ist GF?

Da kann viel schiefgehen. Lassen Sie sich beraten!
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sohn ist volljährig macht Abi und hat aus einem Nebenverdienst geringfügiges Einkommen.( Um sein Auto zu unterhalten )
Geschäftsführer ist und bleibt mein Ehegatte.
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bzgl. des Kaufpreises haben wir uns gar keine Gedanken gemacht, da es hier darum geht
1. Den Gewinn zu teilen und andere evtl. " Erben " außen vor zu lassen
2. Beim Ableben meines Gatten die Anteile der Firma in sicheren und vertauensvollen Händen zu haben
3. Zur Zeit ist mein Gatte zu 100 % Gesellschafter und Geschäftsführer geplant sind 51% zu " verschenken " oder eben zu verkaufen
4. Da eine Schenkung evtl.beim Ableben rückgängig gemacht werden kann wäre ein Verkauf wohl sinniger, da aber kein Einkommen unseres Sohnes vorhanden ist, könnte man nicht evtl. Gewinne der Gesellschaft mit dem Kaufpreis verrechnen
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