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Verfasst am: 29.10.04, 14:27 Titel: Urheberrecht an der Universität
Hallo,
ich möchte zwei Situationen vorstellen, die ich öfter
an der Unis gesehen habe und über die ohne eine
rechtliche Grundlage viel diskutiert wird.
Der Assistent A wird von Professor P damit beauftragt,
eine Vorlesung zu halten.
1. Der Assistent A wird angewiesen, einen Skript dazu zu schreiben.
2. Der Assistent A schreibt freiwillig einen Skript.
Nun will der Assistent A aus dem Skript ein Buch veröffentlichen.
Professor P hat nur bei der ersten Version des Skripts teilweise
gelesen und korrigiert. Eine vertragliche Vereinbarung über die
Rechte an der Arbeit besteht nicht.
Ist der Assistent A verpflichtet, den Professor P auch als Verfasser
zu nehmen? Wie sieht die urheberrechtliche Lage in beiden Fällen aus?
Wie wäre es, wenn eine vertragliche Vereinbarung über die
Rechte an der Arbeit besteht, da eine Bedingung für die
Einstellung war?
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