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Scherzartikel / Hoheitszeichen
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Hamster,

eigentlich nicht,
denn wer hier lesen kann ist im Vorteil.
Im Klartext, wenn Sie in Täuschungsabsicht handeln...siehe oben...

Beste Grüße

mano
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nö @ Mano,

denn es ist immer noch nicht geklärt, ob ein grünes T-Shirt mit Rückenschriftzug Polizei ohne die üblichen Hoheitskennzeichen, wie sie auf den dienstlich gelieferten oder zum Dienstgebrauch beschaften Kleidungsstücken vorhanden sind, nun als Dienstbekleidung der gar Uniform gewertet werden kann.
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Waylander
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 03:07    Titel: Rechtsverbindliche Klärung Antworten mit Zitat

Hm...... :roll:

meinst du, du erfährst hier eine rechtsverbindliche Klärung dieser Frage ??

Waylander
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hamster,

ich schrieb weiter oben, das der Schriftzug "Polizei" kein geschützter Begriff ist.

Wenn das T-Shirt einen solchen Aufdruck hat und keinerlei Hoheitsabzeichen trägt, ist es ein Bekleidungsstück mit einem Aufdruck. Ob da nun Levis, Lee, oder Xyz draufsteht oder der Name Ihrer Frau ist zunächst mal ziemlich gleichgültig.

Wenn Sie aber ein solches T-Shirt mit dem Aufdruck "Polizei" auf der Brust unter einer Jacke tragen, die Jacke offen lassen und sich an den Straßenrand stellen um bei anderen (hier: Verkehrsteilnehmern) den Eindruck zu erwecken, das Sie von dem Verein sind, dann dürfen Sie das nicht.

Es hängt davon ab was Sie damit bezwecken, den besitzen dürfen sie es.

Alle Klarheiten wech ?

Gruß

Mano
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mir schon alles klar, wobei ich mir gerade bei Ihrem Beispiel mit dem Brustaufdruck Polizei schon wieder weniger sicher bin, ob man jemand der dieses trägt unterstellen kann er möchte den Eindruck erwecken zum Verein zu gehören, da ja der Aufdruck normal auf dem Rücken zu finden ist bei "Vereinsmitgliedern", es sei denn diese würden auf Grund von überhöhtem Alkgenuß am Vortag am Morgen danach ihr T-Shirt falsch herum anziehen. Winken
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hamster,

das Beispiel mit der Jacke hat im richtigen Leben einst zu einer Verurteilung geführt.
Ich habe das leider nur schwach in Erinnerung - sobald ich das Urteil gefunden habe, werde ich es mal hier einstellen.

Im übrigen wird bei den BFHu des BGS ein grünes T-Shirt mit dem Aufdruck "Polizei" auf der Vorderseite ausgegeben und getragen.

Beste Grüße

Mano
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Hamster,

hier mal ein erstes von mehreren Urteilen:

Eine Strafbarkeit nach § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB scheidet aus, wenn sich das Tragen von Uniformteilen (hier eines Kapuzenpullis mit der Aufschrift "Polizei") angesichts der Bekleidung im übrigen nicht als Ausdruck hoheitlicher Amtsausübung erweist.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 16.10.2002 - 1 Ss 161/02 -

Gruß

Mano
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Richter ist gut, hat scheinbar die gleichen Ansichten wie ich, muß am Pfälzerblut liegen Sehr glücklich
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wurden eigentlich schon einmal die Auftritte von falschen Polizisten im Rahmen von "Versteckten-Kamera"-Sendungen strafrechtlich überprüft? Ich erinnere mich, dass manchmal der unsägliche "Elton" als Polizist in Fußgängerzonen herumläuft und sich daneben benimmt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der versteckten Kamera glaube ich nicht, aber den Sven T. oder wie der Bursche heißt, der Sohn von der Uschi Glas, dem hat man entweder versucht nen Strick daraus zu drehen, oder ihn sogar gedreht wenn mich nicht alles täuscht. Glaube das mal am Rande in den Nachrichten mitbekommen zu haben.
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Dr. Uli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich moechte noch einen draufsetzen: Ich kann dieses Jahr leider nicht dabei sein, aber als echter Koelner feiere ich natuerlich jedes Jahr Karneval in meiner Heimatstadt.
Dabei trage ich seit einigen Jahren mit grossen Heiterkeitserfolg eine originale Vopo-Uniform mit allem Drum und Dran, d. h. Abzeichen, Kragenspiegel, Orden u.s.w. Dass ich bisher mit einem westdeutschen Polizisten verwechselt wurde, ist noch nicht vorgekommen. Ich frage mich allerdings, ob das Tragen einer solchen Uniform unter § 132a StGB fällt. Es handelt sich weder um eine inländische noch um eine ausländische Uniform - die DDR existiert nicht mehr. Es kann eigentlich nur um die Verwechslungsgefahr gehen. Wer kann hat dazu eine Meinung?
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich mir nicht vorstellen, denn da das Land nicht mehr existiert, ist es in meinen Augen auch nur noch ne Spaßuniform wie jede Karnevalsuniform, mehr Gedanken würde ich mir wegen was anderem machen, da die VoPo Uniform doch recht stark nach Wehrmacht aussieht Sehr glücklich
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Dr. Uli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, da hab ich schon drauf geachtet. Es gibt diese Uniformen auch mit Reiterhosen und Stiefeln - so was kann man in der Tat nicht anziehen. Ich habe mir die "Strassenversion" zugelegt.
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Freakfer
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Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hm

mal davon abgesehen das es dämlich aussieht und die 95 Prozent der Leut in der Umgebung für blöde halten...wenn man einen auf Mr Polizei macht

Gruß
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frogman
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Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Paris

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Modischer Gag wurde zum teuren Spaß

Die Verhängung einer Geldstrafe wegen Mißbrauchs von amtlichen Abzeichen ist für Michael L. unverständlich. 1.600 Mark soll der 27jährige zahlen, entschied ein Strafrichter. Der Vorwurf gegen den jungen Mann: Mißbrauch von Titeln, Abzeichen und Berufsbezeichnungen.

Dabei hatte sich Michael L. nur einen Gag erlauben wollen. Im Katalog eines kleinen Versandhauses entdeckte er ein T-Shirt, auf dem in großen weißen Lettern "Polizei" stand. Michael L. hatte das Hemd vor allem für seinen Job als Diskjockey gekauft. Doch an einem Abend trug er es auch bei einem Spaziergang. Eine Polizeistreife wurde auf die leuchtenden Buchstaben aufmerksam und stellte den vermeintlichen Kollegen zur Rede. Wenig später kam dann die Anzeige mit dem Vorwurf, er habe sich als Polizist ausgegeben. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht war ihm noch angeboten worden, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Mark einzustellen. Weil er das nicht einsah (schließlich hatte er sich nicht als Polizist ausgegeben) war Michael L. damit aber nicht einverstanden. Der Richter meinte, er könne sich das T-Shirt zwar kaufen und er dürfe es auch tragen - nur eben nicht in der Öffentlichkeit. Das Hemd sehe dem offiziellen Polizei-T-Shirt derart ähnlich, daß eine Verwechslung mit "echten" Amtsträgern nicht ausgeschlossen werden könnte. Jetzt wird der modische Gag teuer für den 27jährigen. 1.600 Mark Geldstrafe verhängte der Richter. Doch der Diskjockey fühlte sich mißverstanden und schloß eine Berufung nicht aus.

http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil39.php

Er trug ein T-Shirt, keine Hose oder sonst was... Doch keine so gute Idee solche Dinge zu tragen... Geschockt
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