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Verfasst am: 09.04.06, 16:58 Titel: Mitschneiden von Telefongesprächen
Darf mein Gesprächspartner Telefongesperäche ohne mein Wissen mitschneiden (aufzeichnen)? Ist so etwas strafbar, auch wenn er sie bisher nicht benutzt hat? An wenn könte ich eine Strafanzeige richten? Wie kann ich nachweisen, dass eine Afzeichnung stattgefunden hat?
Danke.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Die Aufzeichnung an sich ist also bereits strafbar.
Strafanzeige richtet man an Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Sie können es wohl kaum nachweisen, weil Sie nicht durchsuchungs-, sicherstellungs- oder beschlagnahmeberechtigt sind. Allerdings könnte man den Täter dazu bringen das Ganze vor Zeugen zuzugeben. Ansonsten kann man als Privatmann wenig unternehmen.
EDIT: Da war der asphaltsurfer wohl schneller. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wie sieht es bei telefonischer Belästigung/Bedrohung aus?
Wenn jetzt einer jede Nacht um 01:00 Uhr anruft und ne Morddrohung äußert, darf man das dann zur Polizei geben, damit über Gerichtsbeschluss herausgefunden werden kann, wer der Anrufer ist?
Prizipiell nicht. Ermittlungen sind immer noch Sache des Staates.
Deshalb wäre es in diesem Fall angesagt, die Behörden über die Bedrohungen zu informieren, damit diese dann weitergehend tätig werden(eigene Aufzeichnung, Rückverfolgung etc.)
Ein auf diese Art gewonnenes Beweisstück kann vor Gericht unter Umständen einem Verwertungsverbot zum Opfer fallen, weil es im Zuge einer strafbaren Handlung entstanden ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 09.04.06, 19:30 Titel:
Also immer erst vor dem Abnehmen ne Bandansage machen lassen Gespräche werden aufgezeichnet wer nicht damit einverstanden ist sollte gleich auflegen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 09.04.06, 19:36 Titel:
Hallo !
Dazu hätte ich auch noch eine Frage... in einem Radiosender der Stadt in der ich lebe wird zur Zeit eine "Treuetest" angeboten...das sieht dann so aus, dass Jemand, der den Verdacht hat, sein Partner könne es mit der Treue nicht in dem gewünschten Masse genau nehmen dort anrufen kann. Moderatoren des Senders widerum rufen dann im Auftrag des vermeintlich Betrogenen bei dessen Partner an und versuchen den dann zu einem "Blind Date" zu überreden. Dabei werden auch die Namen und Berufe aller Beteiligten genannt und das ganze soll (angeblich?) live stattfinden, also auch die Anrufe beim "Opfer" werden live übertragen..... wie sieht es da, jetzt mal unabhängig was man von solchen Sachen hält bzw halten könnte, eigentlich rechtlich aus ? Die Angerufenen werden natürlich ebenfalls nicht im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass die Unterhaltung unter Beteiligung einiger tausend weiterer Menschen stattfindet.....
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.04.06, 20:57 Titel:
Schwerer Junge hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es bei telefonischer Belästigung/Bedrohung aus?
Wenn jetzt einer jede Nacht um 01:00 Uhr anruft und ne Morddrohung äußert, darf man das dann zur Polizei geben, damit über Gerichtsbeschluss herausgefunden werden kann, wer der Anrufer ist?
Sehr erhellend dazu das BVerfG, 1 BvR 1611/96 , 1 BvR 805/98:
Zitat:
Allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege reicht aber nicht, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zukommt. Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist. Im Strafverfahren kann dies etwa die Aufklärung besonders schwerer Straftaten sein (vgl. BVerfGE 34, 238 <248 ff.>; 80, 367 <380>).
Auch im Zivilprozess kann es Situationen geben, in denen dem Interesse an der Beweiserhebung - über das stets bestehende "schlichte" Beweisinteresse hinaus - besondere Bedeutung für die Rechtsverwirklichung einer Partei zukommt.
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird dies etwa in Fällen angenommen, in denen sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (vgl. BGHZ 27, 284 <289 f.>). Ein Beispiel dafür ist die Anfertigung heimlicher Tonbandaufnahmen zur Feststellung der Identität eines anonymen Anrufers, der sich als eine andere Person ausgegeben hatte, um unter diesem Deckmantel Verleumdungen gefahrlos aussprechen zu können (vgl. BGH, NJW 1982, S. 277). Ein anderes Beispiel sind Maßnahmen zur Feststellung erpresserischer Drohungen (vgl. BGHZ 27, 284 <290>). In der Rechtsprechung wird eine Rechtfertigung des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann erwogen, wenn es dem Eingreifenden bei der Schaffung des Beweismittels darauf ankam, einem auf andere Weise nur schwer, möglicherweise überhaupt nicht abwehrbaren kriminellen Angriff auf seine berufliche Existenz zu begegnen (vgl. BGH, NJW 1994, S. 2289 <2292 f.> für einen Fall der Produktpiraterie).
Dazu hätte ich auch noch eine Frage... in einem Radiosender der Stadt in der ich lebe wird zur Zeit eine "Treuetest" angeboten...das sieht dann so aus, dass Jemand, der den Verdacht hat, sein Partner könne es mit der Treue nicht in dem gewünschten Masse genau nehmen dort anrufen kann. Moderatoren des Senders widerum rufen dann im Auftrag des vermeintlich Betrogenen bei dessen Partner an und versuchen den dann zu einem "Blind Date" zu überreden. Dabei werden auch die Namen und Berufe aller Beteiligten genannt und das ganze soll (angeblich?) live stattfinden, also auch die Anrufe beim "Opfer" werden live übertragen..... wie sieht es da, jetzt mal unabhängig was man von solchen Sachen hält bzw halten könnte, eigentlich rechtlich aus ? Die Angerufenen werden natürlich ebenfalls nicht im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass die Unterhaltung unter Beteiligung einiger tausend weiterer Menschen stattfindet.....
kann unmöglich wahr sein , das heißt: Ich tendiere zu gestellt. Zu mal ich davon ausgehe, dass bei den vielen "Tests" bestimmt auch mal jemand dabei war, der den Test "nicht so witzig" findet, da seine Stimme mti Name, etc. auch noch im Internet abrufbar ist. Ne, alles Schauspieler _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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