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habe ein Problem mit meiner Teilkasko-Versicherung.
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe macht es erforderlich, dass diese ausgetauscht wird. Zu Reparieren ist da nichts mehr.
Der Schaden wurde der Teilkasko gemeldet und geschrieben, dass man sich die Reparaturkosten gerne ausbezahlen lassen möchte.
Darauf kam prompt die Antwort, dass nur eine Reparatur in einer Werkstatt bezahlt wird. Falls man die Scheibe selbst austauscht, soll die Rechnung der Scheibe eingereicht werden. Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag bzw. Guchachten ist nicht möglich.
Ist das so rechtens? IMO fehlen hier doch die Arbeitskosten, die ausbezahlt werden müssten.
Vor zwei Jahren hatte ich einen Teilkasko-Schaden. Da kam ein Gutachter hat den Schaden beziffert und die Versicherung fragte, ob eine Reparatur durchgeführt wird, oder ob die durch Gutachten ermittelte Schadenssumme abzüglich der MwSt ausbezahlt werden soll.
Wieso ist es hier nicht genauso der Fall?
Verstehe nicht, warum bei dem einen Teilkasko-Schaden die Ausbezahlung des Schadens möglich ist und bei dem jetzigen, nur dann wenn Repariert wird (und dann nur die Teilekosten)?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 27.11.05, 19:31 Titel:
Die Versicherung will ausschliessen, daß diese Scheibe in ein paar Wochen/monate nochmals gewechselt werden wird/muß. Sicherlich zwingen schlechte Erfahrungen der Versicherung zu diesen Maßnahmen.
Darum laß die Schreibe in der Werkstatt wechseln und die Versicherung bezahlt.
das ist möglich, dass einige Leute so ihre Versicherung prellen. Habe ich auch größtes Verständnis für die Sorge des Versicherers. Aber da könnte man auch argumentieren: Die Versicherungen werden oft betrogen, also werden deshalb keine Schäden mehr reguliert - nur noch die Prämien kassiert...
Dennoch würde ich gerne wissen, ob ich einen Anspruch darauf habe das Geld für die Reparatur der Scheibe ausbezahlt zu bekommen
Ich weis zu jetzigem Zeitpunkt nicht, ob ich reparieren will oder nicht. Jedenfalls habe ich die Teilkasko deshalb abgeschlossen, um das Kostenrisiko einer Beschädigung von Scheiben und den weiteren Teilkasko-Risikofällen zu decken. Nun möchte ich einfach statt der Reparatur einfach das Geld haben. Wenn ich Betrügen wollte, würde ich zum Bekannten seiner Werkstatt gehen und mir eine Rechnung über die Reparatur ausstellen lassen. Aber das will ich ja nicht.
in der teilkasko gilt bei glasbruch meist der sog. "naturalersatz" versichert. d.h. es werden nur die kosten erstattet die tatsächlich durch einen austausch einer defekten scheibe entstehen, gegen vorlage der entsprechenden rechnug.
wenn das in den bedingungen nicht enthalten ist (gibts mittlerweile öfter...) dann können sie auch nach kostenvoranschlag abrechnen lassen, ansonsten nicht.
das gleiche gilt übrigens auch in der hausrat-glasversicherung. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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