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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 21.11.05, 23:55 Titel: abmahnung |
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hallo,
wenn man eine abmahnung für eine limited erhalten tut (wegen urheberrechtes + wettbewerbsrecht), haftet da der geschäftsführer einer limited auch persönlich?
es geht um eine Internetauktionshaus [Name geändert] + im impressum fehlender vorname. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 22.11.05, 00:41 Titel: |
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Ich will es hoffen - diese halbseidenen Umgehungskonstruktionen sind alles andere als begrüßenswert.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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timyboy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 22.11.05, 01:14 Titel: .. |
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was wollen sie hoffen???
ich finde, RA die sich damit ihren lebensunterhalt verdienen, sollten sich nen anderen beruf aussuchen... |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 22.11.05, 12:56 Titel: Re: .. |
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timyboy hat folgendes geschrieben:: | was wollen sie hoffen??? |
Wurscht was er hofft. Es ist so.
Dazu kommt, dass sie Ltd. eine Rechtsform, zB. einen Niederlassung in Deutschland braucht um hier tätig zu werden. Somit bestehen sowohl nach UK, als auch nach deutschen Recht Durchgriffsmöglichkeiten auf die Schlaumeier. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 22.11.05, 13:28 Titel: |
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@timyboy
er hofft, weil er die Umstände nicht genau kennt.
Es kann natürlich auch sein, das er vergessen hat, seine Glaskugel mit ins Büro zu nehmen. Wahrsager isser nämlich nicht.
Mano |
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Schnuffeltier FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.09.2005 Beiträge: 45
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Verfasst am: 25.11.05, 14:20 Titel: |
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Erst einmal: Was ist an einer Ltd. "halbseiden"??? Zum Beispiel eine sehr große Drogeriemarktkette firmiert als Ltd. ...
Zweitens: Wenn die Ltd. eine unselbständige Niederlassung in D hat, kann man nicht in D gegen die Ltd. klagen und auch keine Ansprüche geltend machen, sondern nur an ihrem Stammsitz.
Drittens: Nach englischem Recht (insofern die Ltd. diesem unterworfen ist), gibt es keine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer bei urheber- oder markenrechtlichen Verstößen.
So long
Das Schnuffeltier _________________ Was haben [Wortsperre: Produktname] und ein U-Boot gemeinsam?
Kaum macht man ein Fenster auf, fangen die Probleme an! |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 25.11.05, 14:50 Titel: |
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Aber irgendwer, hat den Verstoß begangen und wenn es der Geschäftsführer war haftet der. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 25.11.05, 15:22 Titel: |
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Martin R. hat folgendes geschrieben:: | Aber irgendwer, hat den Verstoß begangen und wenn es der Geschäftsführer war haftet der. |
Auch wenn er es nicht war, dann eben aus Haftung für den Verrichtungsgehilfen. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 25.11.05, 15:24 Titel: |
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Schnuffeltier hat folgendes geschrieben:: | Zweitens: Wenn die Ltd. eine unselbständige Niederlassung in D hat, kann man nicht in D gegen die Ltd. klagen und auch keine Ansprüche geltend machen, sondern nur an ihrem Stammsitz. |
Stimmt. Nach 2 EuGVVO. Ausser bei deiktischen Tatbeständen. Da gilt ja wohl das Territorialprinzip.
Schnuffeltier hat folgendes geschrieben:: | Drittens: Nach englischem Recht (insofern die Ltd. diesem unterworfen ist), gibt es keine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer bei urheber- oder markenrechtlichen Verstößen. |
Nicht? Mglw. sogar einfacher als bei einer deutschen GmbH. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.11.05, 21:44 Titel: |
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Schnuffeltier hat folgendes geschrieben:: | Erst einmal: Was ist an einer Ltd. "halbseiden"??? Zum Beispiel eine sehr große Drogeriemarktkette firmiert als Ltd. ... |
Die Ltd. per se ist nicht halbseiden. Wohl aber Kleinstunternehmer, die eine Ltd. hauptsächlich mit dem Hintergedanken aufmachen, bei rechtlichen Problemen "unangreifbar" sein zu wollen. Genau auf diesen Aspekt legen ja die ganzen Agenturen, die einem eine Ltd. schmackhaft machen wollen, immer besonders großen Wert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 26.11.05, 02:15 Titel: Re: abmahnung |
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timyboy hat folgendes geschrieben:: | hallo,
wenn man eine abmahnung für eine limited erhalten tut (wegen urheberrechtes + wettbewerbsrecht), haftet da der geschäftsführer einer limited auch persönlich?
es geht um eine Internetauktionshaus [Name geändert] + im impressum fehlender vorname. |
ist das problem noch aktuell? wenn ja, melden sie sich mal. |
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