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Aufenthaltsbesimmungsrecht auf Wunsch der Kinder

 
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gillersbergbaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 13:29    Titel: Aufenthaltsbesimmungsrecht auf Wunsch der Kinder Antworten mit Zitat

Mann A und Frau B leben in Trennung. Sie haben zwei Kinder, Kind C 9 Jahre alt und Kind D 13 Jahre alt.
Vorübergehend ist der Aufenthaltsort der Kinder wie fogt geregelt:
Montag Mittag bis Freitag abend sind die Kinder bei Frau B
Freitag abend bis Montag früh sind die Kinder bei Mann A

Mann A ist vollzeit berufstätig, Frau B ist offiziell arbeitslos, arbeitet aber de facto Vollzeit in der Gastwirtschaft des neuen Lebensgefährten.
Die Kinder C und D streben aus eigenen Stücken einen überwiegenden Aufenthalt bei Mann A und seiner Lebensgefährtin an.

Was müssen Mann A und Lebensgefährtin E (ebenfalls voll berufstätig) tun, damit die Kinder großteils bei Ihnen leben können. Wann ist Kind D (13) alt genug um frei zu entscheiden, ohne dass ein Gericht dies ändern kann? Welche Konsequenzen hat dies für den Aufenthaltsort von Kind C, wenn es auch bei Mann A leben möchte?
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jolly10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Als erstes solltet Ihr mal in Euch gehen und überlegen, was denn nun wirklich Kindeswille ist.
Glaub mir es bringt nichts, wenn die Kinder C und D den Wochenend Papi A für so toll halten,
weil dort keine Hausaufgaben zu machen sind und alles ganz easy ist.

Dann solltet Ihr also A und E mal mit der Mutter B reden, wie sie das sieht, vileleicht gibt es ja eine "einvernehmliche Lösung"

rein Rechtlich:

1. Sorgerechtsverfahren vor dem zuständigen FG
2. Das "Kindeswohl" steht im Fordergrund und
3. Auf hoher See und vor Gericht...

Aber bzgl. des 9 jährigen Kindes gilt, wenn es ebenfalls zum Vater "will" und ggf. ein teures FamPsychGutachten eingeholt wird, gilt auch der Wille von Kind C, aber es werden auch Geschwister getrennt!

Viele Grüsse...
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gillersbergbaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jolly,

danke für die Antwort. Die Kinder wollen sicherlich nicht zu Papa, weil es dort weniger zu tun gibt, denn eigentlich werden sie nur bei ihm tatsächlich auch mit "angehalten" im Haushalt zu helfen und für die Schule zu lernen. Aber Papa und Freundin helfen eben beim Lernen und im Gegensatz zu Mama eigentlich auch bei allen anderen Dingen - aber lassen wir das, ich will niemanden irgendwie schlecht machen. Wichtig ist mir aber darzustellen, dass es nicht darum geht über die Kinder irgendwem eine auszuwischen, sonderen dass der Vater und die Lebensgefährtin davon überzeugt sind, dass es den Kindern bei Ihnen besser geht - und die Kinder ja ganz intuitiv auch.
Eine friedliche Einigung scheint schwierig-muss also auch für die Tochter mit 13 Jahren noch ein Gerichtsverfahren angestrebt werden?
Wie kann man für die jüngere Tochter ein solches Gutachten beantragen und gibt es eine Schätzung in welcher Höhe die Kosten hierfür liegen? Das Geld ist es wert, wenn dann alle Beteiligten wissen, wie es um die Kleine steht und dadurch ein fundiertes Urteil gefällt werden kann.

Viele Grüße Gillersbergbaby
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jolly10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gerichtsverfahren ist immer dann zu bemühen, wenn wie in eurem Fall sich einer der Eltern querstellt.

Das "Gutachten" muss um es nicht von vornherein anfechtbar zu machen, vom zuständigen Richter/in beauftragt werden!

Das Gutachten kostet so zwischen 2500 und 7500 Euro, die Kosten tragen die Parteien
in der Regel zur hälfte, aber im schlimmsten Fall der "Verliere allein", will heißen das kostenrisiko ist groß...

und zum Thema fundierte Urteile, da gibt es wohl nur ganz wenige von...
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