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Verfasst am: 25.11.05, 14:34 Titel: Zoll beschlagnamt Waren aus dem Ausland
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A ist gewerblicher Händler und hat in den USA ein paar Uhren geordert, welche er in Deutschland verkaufen wollte. Nun hat der Zoll diese Uhren beschlagnahmt, da es sich um eine Markenverletzung handelt (es waren wohl Fälschungen).
Ich würde nun gern wissen, ob Person A noch mit einer Strafe zu rechnen hat oder nicht und ob der Markeninhaben eventuell gegen Person A vorgehen kann?
Person A hat den Verkäufer eigendlich für zuverlässig gehalten, da dieser auf Internetauktionshaus [Name geändert] schon sehr viele Uhren dieser Marke verkauft hat.
Person A konnte ja nicht wissen, dass er ihm Fälschungen schickt.
Wenn der Sachverhalt stimmt, liegt die Schuld nicht beim Käufer. Zivilrechtlich ist der Vertrag zischen VK und dem K nichtig. Nach deutschem Recht hat sich der VK nach §263 StGB strafbar gemacht. Wird m.E. nach jedoch schwierig den VK nach 263 zu belangen, da der Kauf sicherlich auf der amerikanischen Plattform abgewickelt wurde. _________________ Silent leges inter arma
eigendlich wurde es auf keiner Plattform abgewickelt. Es wurde lediglich der Kontakt hergestellt. Dann wurde per E-Mail ein Preis ausgehandelt und dieser dann per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bezahlt. Der VK hat weder AGBs noch sonst etwas mitgeteilt.
Welches recht greift denn jetzt da, deutsches oder amerikanisches?
Person A hat noch mal mit dem Verkäufer gesprochen, und er hat ihm hoch und heilig versichert, dass die Ware Original ist, sie war zwar nicht in der Original Verpackung, aber er hat sie direkt vom Hersteller bezogen. Er hat davon auch schon mehrere Hundert veräußert und niemand hat sich je darüber beschwert.
Kann es sein, dass man eine bestimmte Sorte von Uhren welche es in den USA gibt, generell nicht einführen darf?
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