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Hebt ein Urteil die Vertragsbedingungen auf ?

 
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 13:16    Titel: Hebt ein Urteil die Vertragsbedingungen auf ? Antworten mit Zitat

Nach fast sieben Jahren vor Gericht im Kampf um Bu Rente ein Urteil mit obsiegen zu 100%.
Der Vertrag wurde bei Antragstellung der Rente gekündigt mit dem allseits beliebten Vorwurf der arglistigen Täuschung, nicht berufsunfähig, nicht aktiv legitimiert etc. Die ganze Palette mit allen schmutzigen Tricks.
Das Urteil (auch vollstreckbare Ausfertigung) zwingt die Versicherung die Rente zu bezahlen und die Rentenrückstände mit Zinsen nachzuentrichten.
Die Anwältin der Versicherung kommt jetzt auf den Dreh, die Versicherung müsste die im Vertrag festgelegte Dynamisierung nicht mitberechnen (weil´s ja nicht im Urteil steht). Die Gesellschaft hatte auf Grund der Vertragsbedingungen mit der Berechnung auf dieser Basis (angeblich) schon begonnen....
Was denn jetzt? Es geht doch hier schlicht um Vertragserfüllung. Muss man da jeden Furz explizit einzeln einklagen und wird schon wieder verarscht?

Gruss - fagus
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