Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Copyright Bilder/Fotos und Verfremdung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Copyright Bilder/Fotos und Verfremdung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Adreju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 07:02    Titel: Copyright Bilder/Fotos und Verfremdung Antworten mit Zitat

Bilder und Fotos haben ein Urheberrecht.
Haben die selben Bilder und Fotos wenn sie verfremdet worden sind (Effekte von Photoshop etc), die selben Urheberrechte oder sind sie Kunst des Künstlers und damit frei von Urheberrechten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 11:28    Titel: Re: Copyright Bilder/Fotos und Verfremdung Antworten mit Zitat

Adreju hat folgendes geschrieben::
...wenn sie verfremdet worden sind (Effekte von Photoshop etc), ...


Um es kurz zu machen, nein.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 13:49    Titel: Re: Copyright Bilder/Fotos und Verfremdung Antworten mit Zitat

Adreju hat folgendes geschrieben::
Bilder und Fotos haben ein Urheberrecht.
Haben die selben Bilder und Fotos wenn sie verfremdet worden sind (Effekte von Photoshop etc), die selben Urheberrechte oder sind sie Kunst des Künstlers und damit frei von Urheberrechten?


Die Verfremdung wird eine unfreie Bearbeitung iSv § 23 UrhG sein, für deren Verwertung und Verbreitung die Zustimmung des Urhebers des Ursprungsbildes/fotos erforderlich ist.

Der Urheber kann gegen die Verwertung/Verbreitung vorgehen und kann eine einstweilige gerichtliche Anordnung beantragen. Außerdem ist er berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Spaß kann also teuer werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adreju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antwort!! Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.