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Verfasst am: 12.12.05, 10:44 Titel: Familienversicherung rückwirkend in studentische Vers.
Hallo,
die Krankenkasse verlangt von A für den Zeitraum November 2002 bis März 2004 eine Nachzahlung über 900.- da er über der durchschnittlichen monatl. Einkommensgrenze von 340.- lag und somit die Familienversicherung rückwirkend in eine studentische Versicherung gewandelt wird.
Hauptsächlich geht es also um das Jahr 2003, wo er ein Bruttogehalt von 5.570.- hatte.
Gehe ich recht in der Annahme das man (abzügl. Werbungskosten pro Monat) 416,66 hätte verdienen dürfen ohne sich selbst zu versichern? (340.- + (920:12))
Er hat immer so um die 400.- verdient, da er dachte die Grenze liegt bei 400.-
(Er war aber nicht explizit als Minijobber beschäftigt sondern als Student mit vollem RV Anteil)
Durch Weihnachtsgeld und Mehrarbeit ist er in 2 Monaten im Jahr 2003 über dieser Grenze von 416,66 gewesen.
Die Kasse verlangt von ihm Kopien seiner Gehaltsabrechnungen.
Wenn er denen nun Abrechnungen schickt von Jan-Oktober in Höhe von je 416.- und für November und Dez in Höhe von je 705.- dann dürfte dies doch keine Auswirkungen auf seinen Versichertenstatus in der Familienversicherung gehabt haben…oder? (10*416) +( 2*705)= 5.570.- da ja 2 Monate Überschreitung des Satzes, egal in welcher Höhe unschädlich ist. Liege ich da richtig?
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