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Verfasst am: 26.11.05, 14:50 Titel: Klassenfoto im Internet
Das Internetportal www.stayfriends.de (größtes Portal zum Wiederfinden von Schulfreunden) bietet seit einigen Monaten jedem User die Möglichkeit, ein altes Klassenfoto hochzuladen. Zudem besteht die Möglichkeit, dort einzelne Personen interaktiv mit Namen zu beschriften.
Jetzt heißt es ja, dass bei Klassenfotos erst JEDER, der darauf zu sehen ist, seine Einwilligung geben müsste. Dieses ist bei Fotos , die ja zT. schon vor 30 Jahren oder noch länger her, gemacht wurden, kaum möglich bei Gruppen von vielleicht 25 bis 30 Schülern.
Wie sieht das rechtlich aus? Verletzt stayfriends.de damit Rechte oder sieht das bei "historischen" Klassenfotos anders aus?
1) Die Rechte der Abgebildeten, die mit 10 Jahren p.m.a. geschützt sind.
2) Die Rechte des Fotographen, die mit 50 Jahren nach Erscheinen oder 70 Jahren p.m.a. geschützt sind. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
und sowas läuft bei einem so großen Anbieter, der zB. auch mit dem UNI-"SPIEGEL" kooperiert, seit Monaten ungestraft?
Oder gibts da irgendein Hintertürchen?
Verfasst am: 26.11.05, 15:27 Titel: Re: Klassenfoto im Internet
Passaparola hat folgendes geschrieben::
Wie sieht das rechtlich aus? Verletzt stayfriends.de damit Rechte oder sieht das bei "historischen" Klassenfotos anders aus?
Meinen Sie, weil die Forderung alle zu fragen kaum einzuhalten ist, ist das eine Verletzung? Nein.
Wenn jemand ohne Genehmigung aller ein Foto einstellt aber gegenüber dem Anbieter behauptet die Genehmigung zu haben, könnte man u.U. auch erfolgreich gegen den Anbieter vorgehen, dieser könnte dann aber gegen den Einsteller vorgehen. Der Einsteller begeht unter diesen Umständen ohnehin eine Verletzung.
zu den "historischen" Klassenfotos:
Zitat:
§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Das Urheberrecht ist natürlich auch noch zu beachten.
und sowas läuft bei einem so großen Anbieter, der zB. auch mit dem UNI-"SPIEGEL" kooperiert, seit Monaten ungestraft?
Oder gibts da irgendein Hintertürchen?
Auf welche Ihrer Fragen beziehen Sie den die Antwort "Ja."?
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