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Verfasst am: 26.11.05, 16:34 Titel: Werksvertrag mit Firma aufgrund von Mitarbeiterbezeugung?
Wir hatten eine Heizungsfirma mit der Installation einer Heizungsanlage in unserem Privathaus beauftragt. Der Auftrag wurde von der Firma abgearbeitet und zeitnah vergütet. Leider kam nach kurzer Zeit kein warmes Wasser mehr zum häuslichen Gebrauch. Wir riefen bei der Firma an und erstatteten somit eine mündliche Mängelanzeige, wobei wir die Firma im Rahmen der Gewährleistung beauftragten, den M angel abzustellen. Die Frau des Firmeninhabers nahm den Anruf entgegen und versprach, jemand vorbeizuschicken. Es kamen 2 Monteure, die lange keinen Fehler finden konnten. Meistens waren sie allein im Keller beim Heizkessel und den Heizleitungen. Sie müssten den Hersteller befragen, sagten sie, wobei sie einen ratlosen Eindruck machten. Mehrfach riefen sie mit ihrem Handy beim Hersteller an. Dann sagten sie meinem Mann, dass der Hersteller Ersatzteile bringen und gleich die Reparatur mit erledigen würde. Mein Mann nahm das zur Kenntnis und widersprach nicht. Vom Hersteller wurde dann die Reparatur vorgenommen. Trotz unserer gemeldeten Gewährleistungsansprüche bekamen wir eine Rechnung. Der Betriebsinhaber selbst erschien nicht bei uns. Wir sind der Meinung, dass er die Gewährleistung für den von uns beigestellten neuen Kessel auszuschließen gehabt hätte. Er hätte uns wohl auch mitzuteilen gehabt, dass überhaupt ein Defekt am Kessel sei und keine andere Ursache vorliege. Nun behaupten die beiden Monteure, dass die Kesselreparatur mit meinem Mann verabredet gewesen sei und dass wir zu zahlen hätten. Es soll ein separater Auftrag an die Monteure zur Kesselreparatur erteilt worden sein. Damit sei ein neuer Werksvertrag zustande gekommen, der nichts mehr mit unserem ursprünglichen Installationsauftrag zu tun haben soll. Ein Werksvertrag kann doch aber wohl nur zwischen dem Unternehmer, also dem Inhaber der Heizungsfirma, und uns zustande kommen. Der Unternehmer hatte es unterlassen, uns über die Annahme eines separaten Auftrages zu informieren. Die Monteure behaupten nicht, dass sie Zeugen sind, die gehört hätten, dass wir dem Unternehmer den Auftrag erteilt hätten, sondern dass sie beide unseren Auftrag mündlich entgegen genommen hätten. Weiterhin sagen sie, dass mit ihnen nicht über Gewährleistung gesprochen wurde. Wir wissen genau, dass wir keinen extra Auftrag erteilt haben. Was können wir tun?
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