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recht.de :: Thema anzeigen - Schadenregulierung Priv.Haftpflicht: Zeitwert ja oder nein?
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Schadenregulierung Priv.Haftpflicht: Zeitwert ja oder nein?

 
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 14:37    Titel: Schadenregulierung Priv.Haftpflicht: Zeitwert ja oder nein? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich möchte hier einmal folgenden theoretischen Fall darstellen:
Örtlichkeit: Reihenhäuser BJ1954 mit Vorgärten, unter den Vorgärten verlaufen die jeweiligen Kanalanschlussrohre zum Kanal. Die Kanalanschlussrohre gehören zu den entspr. Häusern, nicht der Gemeinde.
Angenommen, Wurzeln aus Nachbars Vorgarten dringen in ein benachbartes Kanalanschlussrohr ein und verstopfen dieses. Entsprechend aktueller Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 8. 12. 1999, NJW 2000, 1194;... näher erläutert unter www.baeumeundrecht.de/pdf/haftung.pdf insbes. Seiten 6+7) hat der Schädiger Versicherungsschutz durch seine Privthaftpflichtversicherung. Dies ist unstreitig.
Angenommen, die PHV des Schädigers würde hier dem Geschädigten nur einen deutlich geringeren Betrag (<1/3 der Reparaturkosten) zusprechen, als die Reparatur kosten würde mit folgender Begründung:
a) Das Rohr könnte vorher schadhaft gewesen sein, sodass die Wurzeln eindringen konnten
b) Das Rohr hat nur noch einen geringen Zeitwert.

1.) Wer müsste nachweisen, dass das Rohr vor dem Schadenfall noch unbeschadet bzw. bereits schadhaft war? Steht das im Bedingungswerk des Versicherers? (M.E. kann aus dem Alter des Rohres nicht zwingend ein Vorschaden konstruiert werden).
2.) Wäre hier tatsächlich nur der Zeitwert des Rohres zu berücksichtigen? Oder müsste der Zeitwert einer zusammenhängend funktionierenden Anlage (Abwasseranlage des Hauses: Alle verbundenen Abwasserleitungen inkl. Rückschlagklappen etc.) berücksichtigt werden? Wenn nein, warum nicht?
Anm.: bei einem KfZ-Haftpflichtschaden wird der Gesamtwert des Fahrzeuges zugrunde gelegt und nicht etwa nur das beschädigte Einzelteil (z.B. Tür, Stossstange...). Annahme, dass Einzelteil sei unbeschädigt!
3.) Wäre die Heranziehung des Zeitwertes hier unsinnig, da das betroffene 50 Jahre alte K-Anschlussrohr im Grunde genommen gar keinen materiellen Wert hat (18m, Tonrohr)?
4.) Inwiefern könnte sich der Geschädigte mit Erfolg darauf berufen, dass er eine Eigentumsbeeinträchtigung erleidet?
5.) Inwiefern entstünde hier ein Vermögensschaden?

Vielen Dank im Voraus!


Zuletzt bearbeitet von fragenfueralle am 28.11.05, 16:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

ich will ja nicht drängeln Verlegen
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