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meine Haftpflichtversicherug (Provinzial) weigert sich einen Schaden zu begleichen den ich verursacht habe.
Mir ist beim Einkaufen mein Fahrrad umgefallen und hat einen PKW beschädigt.
Die Sachbearbeiterin hat mitgeteilt, dass ein Kostenvoranschlag und Bilder vom Schaden benötigt werden. Dieses wurde gemacht.
Nun will die Versicherung aber einen Sachverständigen raussenden der am Schadensort eine Rekonstruktion durchführen will.
Damit ist die Geschädigte Person nicht einverstanden weil Sie das Fahrzeug verkaufen will bzw. verkauft hat.
Wie ist da die Rechtslage? Muss die Versicherung bezahlen?
die versicherung hat das recht, den schaden zum umfang und zum hergang nachzuprüfen.
Zitat:
der am Schadensort eine Rekonstruktion durchführen will
offensichtlich bestehen zweifel am schadenhergang oder zur schadenhöhe. solange berechtigte zweifel am schadenhergang oder -umfang bestehen, wird die versicherung den schaden nicht begleichen.
Zitat:
Damit ist die Geschädigte Person nicht einverstanden weil Sie das Fahrzeug verkaufen will bzw. verkauft hat.
1. was hat der anstehende verkauf mit der besichtigung zu tun?
2. hat er schon verkauft, oder will er erst?
grundsätzlich könnte auch beim käufer des fahrzeuges eine besichtigung durch einen sachverständigen erfolgen.
ausserdem könnte der geschädigte das fahrzeug auch erst nach besichtigung verkaufen, wo ist da das problem?
oder ist das einer der fälle ist, in denen "ein unbekannter aus dem ostblock das auto ohne kaufvertrag" schon gekauft hat, und das auto "sofort nach rußland" gebracht hat
grundsätzlich: werden beschädigte sachen entsorgt/verkauft/repariert, und kann damit der schaden zum umfang und hergang nicht mehr nachvollzogen werden, oder verweigert der geschädigte eine prüfung des schadenfalles, so hat er seinen anspruch auf entschädigung verwirkt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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