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Darf ein Zahnarzt oder zahntechnisches Labor eine zahntechnische Arbeit für die keine Lohnkosten anfallen in vollem Umfang mit der Krankenkasse abrechnen ?
Beispiel: 10 Bewerber um einen Arbeitsplatz arbeiten z.B an je drei Tagen ohne Entgelt zur Probe. .
Der potentielle Arbeitgeber spart ja ca. ein Monatsgehalt.
Darf trotzdem mit der Kasse voll abgerechnet werden oder kann wie z.B. wie bei zahntechnischen Arbeiten aus Fernost nur ein verminderter Satz abgerechnet werden ?
hääää?
warum sollte er nicht? wenn meine praktikantin für einen mandanten was kopiert, dann darf ich dem mandanten auch die kopien in rechnung stellen...
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