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Verfasst am: 28.11.05, 16:14 Titel: gemeinsames Betreuungsrecht bei Scheidung
Hallo zusammen!
Unser Fall ist so glaube ich eher ein ungewöhnlicher in Sachen Betreuungsrecht.
Mein LG und seine Ex-Frau haben für ihren geistig behinderten Sohn das gemeinsame Betreuungsrecht beantragt, er wird im Dez. 18 Jahre. (wollte Ex-Frau nicht, haben es aber trotzdem so gemacht).
Das ist heute wohl nichts ungewöhnliches mehr und macht auch keine Probleme.
Dem Amt ist einer natürlich lieber, darf man so aber machen.
Nun will die Ex-Frau aber in Sachen, Gesundheit und Finanzen nur die alleinige Vollmacht.
Mein LG möchte sich bei der Gesundheitsfrage natürlich nicht in jede Kleinigkeit einmischen, aber da der Informationsfluss jetzt schon sehr spärlich ist, hat er hier Bedenken, dass es dann überhaupt nichts mehr erfährt.
Wir mussten z.B. wochenlang kämpfen, dass seine Mutter wegen eines sehr großen und schmerzhaften Abzess endlich mir ihm zum Arzt ging. Hat uns wochenlang angelogen, wäre beim Arzt, könnte man nichts machen.
Mein LG möchte auch weiterhin das Recht als Vater beim Arzt anzurufen und Informationen zu erhalten.
Gibt es hier einen Mittelweg?
Bei den Finanzen gibt es ebenfalls Probleme. Sein Sohn erhält jeden Monat eine stattliche Summe (wir sprechen hier von einem durchschnittlichen Monatseinkommen), weil er einen anerkannten Impfschaden hat. Seither hat die Mutter das Geld allein verwaltet bzw. ausgegeben. Jeden Monat das gesamte Geld.
Größere Anschaffungen wie z.B. Rollstuhl, oder Ferienaufenthalte, Wochenendaufenthalte usw. werden vom Versorgungsamt noch zusätzlich übernommen.
Wir sind der Meinung, dass von dieser Summe evtl. Rücklagen gebildet werden sollten.
Kann mein LG jetzt verlangen, dass sein Sohn mit in Krafttreten der Betreuung ein eigenes Konto bekommt, über das er auch Auskunft erhält?
Ist es üblich, dass dieses Geld weiterhin auf ein gemeinsames Konto der Mutter läuft, von dem auch der neue LG mitlebt?
Muss die Mutter jetzt Belege sammeln um zu erklären wohin das Geld jeden Monat kommt? Selbstverständlich muss anteilmäßig Miete, Strom, Wasser usw. gerechnet werden, aber doch wohl nur für seinen Teil und nicht für alle anderen mit.
Ich weiss, das sind sehr viele Fragen auf einmal, aber auf den allgemeinen Informationszettel über das Betreuungsrecht sind solche Dinge nicht nachzulesen.
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