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KFZ Haftpflicht - Sommerreifen

 
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 17:01    Titel: KFZ Haftpflicht - Sommerreifen Antworten mit Zitat

zahlt die KFZ haftplicht im winter (bei schnee/eis) auch dann den schaden beim anderen, wenn man selber mit sommerreifen unterwegs war?

welche anderen möglichkeiten gibt es, wo die haftplicht unwirksam wird? jetzt mal abgesehen von nicht bezahlen Smilie
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf den Fall an, wenn es die Versicherung mitbekommt, dass auf dem Fz Sommerreifen drauf waren, werden sie sich sicher zur wehr setzen und dem Fahrer zumindest eine Teilschuld geben.

Wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wird, werden diese auch die Reifen überprüfen. In der Regel wollen die Versicherungen dann die Akte der Polizei sehen.
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 21:31    Titel: Re: KFZ Haftpflicht - Sommerreifen Antworten mit Zitat

Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
zahlt die KFZ haftplicht im winter (bei schnee/eis) auch dann den schaden beim anderen, wenn man selber mit sommerreifen unterwegs war?

welche anderen möglichkeiten gibt es, wo die haftplicht unwirksam wird? jetzt mal abgesehen von nicht bezahlen Smilie


Die KFZ-Haftpflicht zahlt eigentlich immer, nimmt aber unter Umständen Regress beim Versicherungsnehmer
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 07:41    Titel: Re: KFZ Haftpflicht - Sommerreifen Antworten mit Zitat

Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
zahlt die KFZ haftplicht im winter (bei schnee/eis) auch dann den schaden beim anderen, wenn man selber mit sommerreifen unterwegs war?Smilie


ja. KFZ-Haftpflichtversicherung fragt nicht nach leichter oder grober Fahrlässigkeit (anders als Kasko). Fremdschaden wird in jedem Fall reguliert.


Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::

welche anderen möglichkeiten gibt es, wo die haftplicht unwirksam wird? jetzt mal abgesehen von nicht bezahlen Smilie


nachzulesen im § 2 b der AKB: wenn das Fahrzeug zu einem anderen als im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird; wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht; wenn der Fahrer nicht den erforderlichen Führerschein hat; bei Rennveranstaltungen; bei Trunkenheit des Fahrers (oder sonstigen berauschenden Mitteln).
Weiterhin gibt es den § 7 AKB, Obliegenheiten im Versicherungsfall: hier ist besonders die "Aufklätrungs- und Schadenmniderungspflicht" zu nennen: (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, Abgabe falscher Erklärungen an den Versicherer).

In allen oben genannten Fällen wird der Haftpflichtversicherer zunächst den Fremdschaden regulieren und kann dann beim Versichrungsnehmer oder Fahrer Regress nehmen, wobei die Regresshöhe gewöhnlich auf 5.000 EUR je Verstoß beschränkt ist. (das kann also so weit gehen: wenn einer ohne Führerschein betrunken mit einem Auto fährt, das er nicht fahren durfte, dann besteht Regressmöglichkeit in höhe von dreimal 5.000 EUR)

********
edit: sorry, einen hab ich noch vergessen: § 23 ff VVG, Gefahrerhöhung: Auf die Autoversicherung bezogen, liegt z.B. Gefahrerhöhung vor, wenn das Fahrzeug erhebliche technische Mängel hat (z.B. defekte Bremsen). Auch hier kann der Versicherer Regress bis 5.000 EUR nehmen
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

öh, das letzte liest sich als am kompetentesten... kann das vielleicht noch jemand aus der branche oder mit fundierten kenntnissen untermauern?

man weiss ja, dass man seine vollkasko riskiert, wenn man bei schnee mit sommerreifen fährt bzw. überhaupt fährt, wenns die verhältnisse nicht zulassen, aber die haftpflicht würd mich jetzt mehr umhauen, also wenn ich schäden bei anderen mache und die dann selbst bezahlen müsste.

ist es definitiv so, dass letztere in solch einem fall immer zahlt?


ab wann darf man eigentlich gar nicht mehr fahren und ab wann gilt schnee als schnee... also reicht es, wenn die straße nass ist und am seitenrand noch schnee liegt, muss sie bedeckt sein von einer schneedecke... `?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

durch grobe fahrlässigkeit kann man den versicherungschutz in der vollkakso verlieren, das ist richtig. mit sommerreifen ins gebirge zum skifahren fahren, wird i.d.r. als grob fahrlässig gewertet.

im rahmen der haftpflichtversicherung spielt es keine rolle ob ein schaden nun leicht oder grob fahrlässig verursacht wurde. die haftpflichtversicherung wird einen schadenfall in jedemfall regulieren. ob oder das regreß genommen wird, wenn man mit sommerreifen einen unfall verursacht, halte ich für eher unwahrscheinlich.
_________________
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