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Verstümmelung oder Pflege eines Naturdenkmals???

 
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pesi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 11:06    Titel: Verstümmelung oder Pflege eines Naturdenkmals??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe letztens feststellen müssen, dass an einer uralten Eiche (mind. 2,5 m Durchmesser), die als Naturdenkmal deklariert ist, merkwürde "Pflegearbeiten" vorgenommen wurden.
Diese Eiche ist fast bis in die Astspitzen mit Efeu bewachsen und mit Entsetzen habe ich nun feststellen müssen, dass mehrere der jahrzehntealten und armdicken Efeu-Stämme im unteren Bereich durchtrennt wurden und auch einiges an Efeu bereits neben dem Baum auf einem Haufen lag.
Für mich persönlich umfasst ein Naturdenkmal wie dieses auch den Bewuchs mit Efeu, der letztendlich auch Futter und Zuflucht für verschiedenste Tierarten bietet, gerade im Winter.
Ich weiss nicht, ob es für jedes Naturdenkmal auch einen Pflegeplan gibt oder ob es bei Bäumen irgendwelche generellen Vorgaben gibt, aber ich halte diese Vorgehensweise für total krank, aber das alleine hilft mir natürlich nicht weiter, ist die Entfernung des Efeus möglicherweise auch rechtlich bedenklich???
Vielleicht kennt sich ja einer hier im Forum mit diesem Thema aus.
Danke schon mal im Voraus!
Gruß
Peter
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn daran merkwürdig sein? Viele Naturdenkmäler haben diesen Status erst erreicht, weil sie von den Grundstücksbesitzern stets sorgfältig gepflegt worden sind. Naturdenkmal ist hier im übrigen der Baum und nicht der Efeu. Die Umrankung dicker Bäume mit Efeu sieht hübsch aus und hat gewiss auch bestimmte Biotop-Funktionen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Umschlingung eines Baumes mit Efeu über einen bestimmten Grad hinaus zum Absterben des Baumes führen kann.
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svenkas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

[quote="Schickse"]Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Umschlingung eines Baumes mit Efeu über einen bestimmten Grad hinaus zum Absterben des Baumes führen kann.[/quote]

da muß muß ich widersprechen: Efeu ist nicht in der Lage, einen Baum so zu umschlingen, daß dieser abstirbt. Efeu benutzt Haftwurzeln und umschlingt den Baum nicht vollständig. Efeu ist absolut unschädlich für ein Baum.

Bei Wisteria (Blauregen) oder auch bei Lonicera peryclemum (Waldgeißblatt) sähe das anders aus. Diese Arten umschlingen den Baum richtig und das sekundäre Dickenwachstum sorgt dafür, daß der Baum erwürgt werden kann.

@pesi:

schließe dich mal mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde kurz und hake da mal nach.

Sven.

PS: Wenn das bei mir passiert wäre, hätte ich eine Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde gemacht, u. a. mit der Aussage, daß der Efeubewuchs zur Eigenart und Schönheit des Denkmals gehört und das Entfernen des Efeus zur Beschädigung, bzw. zur Veränderung des Naturdenkmals führt. Die Behörde ist dann erst mal im Zugzwang und muß reagieren.
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pesi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Svenkas,
dann werde ich wohl mal mit der Unteren Naturschutzbehörte in Kontakt treten. Sollen die mal Stellung dazu beziehen! Hab mir fast schon gedacht, dass es keine klaren Regeln dazu geben wird.
Fakt ist auf jeden Fall, dass der Efeu garantiert deutlich älter ist als der Schutzzustand "Naturdenkmal", also schon bei er Unterschutzstellung vorhanden war, und somit für mich eine Einheit mit diesem Baum und seiner Schutzwürdigkeit bildet, da muss ich Schickse also absolut widersprechen!
Falls ich irgendwas in Erfahrung bringen kann, werde ich das Forum auf dem Laufenden halten!

.....aber wenn noch jemand wertvolle Tipps für mich hat, oder irgendwelche Erfahrungen, kann hier gerne noch weiterdiskutiert werden.

Danke & Gruß
Peter
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.05, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kommentierung zu § 304 StGB dürfte zu dem Sachverhalt auch einiges hergeben.
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