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Bekomm ich ein Bankkonto ?

 
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R.Müller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 12:38    Titel: Bekomm ich ein Bankkonto ? Antworten mit Zitat

Guten Tag ,
Ich habe die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben .
Mein Lohn/Gehaltszahlung ging bisher auf das Konto meiner Frau .
Aus Persöhnlichen Gründen brauche ich nun ein eignes Bankonto .
Habe bei einer Bank bereits einen Antrag gestellt der aber abgelehnt wurde .
Bekommt man kein Bankkonto wen man die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben hatt ?
_________________
MfG
R.Müller
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eine hier im Forum bereits oft gestellte Frage - nutzen Sie einmal die Suchfunktion.

I.d.R. sind Postbanken und Sparkassen hier weniger restriktiv, Sie sollten sich hier einen persönlichen Termin geben lassen und direkt auf Ihren negativen SCHUFA-Eintrag hinweisen.
Sollten sie jedoch ausgerechnet einer SK noch Geld schulden versuchen Sie es besser bei einer anderen Bank Geschockt
Ebenso kann die Bank das Konto wieder kündigen sollten Kontopfändungen eingehen, darüber sollten Sie sich im Klaren sein.

Gruss

report
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R.Müller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info
Also rein Rechtlich hatt man keinen anspruch auf ein Bankkonto ?
_________________
MfG
R.Müller
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider nicht.
Banken arbeiten auch gewinnorientiert und sind meist in privater oder genossenschaftlicher Hand.

Der Gesetzgeber kann keinem privaten Unternehmen vorschreiben, "unerwünschte" (bitte auf keinen Fall persönlich nehmen!!) Kunden zu bedienen.

Gruss

report
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R.Müller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann ich dan machen wen ich kein Konto bei einer bank bekomme ?
Lohn/Gehaltszahlung geht doch nur übers Konto .
Gibts da auch eine andere Lösung ?
_________________
MfG
R.Müller
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nutzen Sie - siehe oben - die Suchfunktion.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Erkundigen Sie sich, wer im Aufsichtsrat/Verwaltungsrat Ihrer Sparkasse sitzt. Dies sind meist Lokalpolitiker. Sprechen Sie eine/einen davon persönlich an. Diese Leute können etwas bewirken.
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

in der tat kann man die banken nicht zwingen ein konto zu eröffnen.
allerdings haben sich die banken einem eigenen, rechtlich allerdings nicht durchsetzbaren, zwang unterworfen: dem sogenannten "girokonto für jedermann".

solange sie noch kein girokonto haben bekommen sie in der regel auch eines. dieses ist jedoch auf guthabenbasis zu führen. und zwar aus dem von ihnen genannten grund: alleine für den lohn ist es heutzutage notwendig.

aber wie gesagt: es darf noch kein konto für sie bestehen. auch kein gemeinschaftskonto.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Nein, leider nicht.
Banken arbeiten auch gewinnorientiert und sind meist in privater oder genossenschaftlicher Hand.

Der Gesetzgeber kann keinem privaten Unternehmen vorschreiben, "unerwünschte" (bitte auf keinen Fall persönlich nehmen!!) Kunden zu bedienen.t


Das ist so nicht ganz richtig.

Als sich 1995 abzeichnete, dass immer mehr Banken ihren weniger solventen Kunden ein Konto verweigerten, legte die SPD im Bundestag einen Gesetzesentwurf vor, der einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto festschrieb. Um eine solche gesetzliche Verankerung zu umgehen, haben sich die Banken und Sparkassen in einer Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zu einer Selbstverpflichtung durchgerungen, die allen teilnehmenden Geldinstituten empfiehlt, Konten auf Guthabenbasis einzurichten. Allerdings wurden in dieser Verpflichtungserklärung auch Ausnahmen aufgenommen. So muss eine Bank kein Konto einrichten, wenn der Kunde die Beziehung zum Kreditinstitut missbraucht, um Straftatbestände wie etwa Betrug oder Geldwäsche zu begehen. Oder wenn die Mitarbeiter der Bank von dem Kunden belästigt werden. Solche Fälle treten jedoch eher selten auf. Weitaus öfter wird ein Konto aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft oder wegen einer Kontopfändung verweigert. Dies reicht aber laut Selbstverpflichtung ausdrücklich nicht aus. Deshalb sollten sich Betroffene, denen ein Konto verweigert wird, vielleicht überlegen, professionelle Hilfe suchen.

Quelle: swr.de


Stefan Marotzke, Pressesprecher des Zentralen Kreditausschuß der Banken erklärte in einem Beitrag des Fernsehmagazins "Report München", wann ein Konto auf Guthabenbasis abgelehnt werden muss:

"Zum Beispiel, wenn der Kunde die Beziehungen zum Kreditinstitut mißbraucht, um Straftatbestände zu begehen. Ich denke in dem Zusammenhang an Betrug oder Geldwäsche. Oder wenn der Kunde die Mitarbeiter der Geschäftsstelle grob belästigt oder bedroht oder wenn die Vereinbarungen, die mit dem Kreditinstitut eingegangen werden dauerhaft komplett mißachtet werden von dem Kunden. Nicht ein einzelner Punkt, aber ich denke eine Kumulierung der verschiedenen Punkte, die in dieser Empfehlung aufgeführt sind, kann im Einzelfall dazu führen, daß dann auch dem Kreditinstitut das Führen eines Kontos auf Guthabenbasis nicht zugemutet werden kann."


Zumindest in einem Fall wurde eine Bank auch verurteilt, ein entsprechendes Konto einzurichten: Landgericht Bremen, Urteil vom 16.06.2005 (Az.: 2- O- 408/05)
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