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Wasserschaden in Folge Sturm, Hausrat zahlt nicht

 
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Pelar13
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 12:20    Titel: Wasserschaden in Folge Sturm, Hausrat zahlt nicht Antworten mit Zitat

Bei nachgewiesener Windstärke zehn tritt ein schlimmer Wasserschaden in einer Dachwohnung ein. Durch zwei geschlossene!! Fenster in unabhängigen Räumen ist in Folge des heftigen Windes und der Regenmengen literweise Wasser eingedrungen. Trotz Handtücher etc. war das Eindringen nicht zu stoppen. Das Parkett ist aufgequollen. Der Teppichboden durchweicht. Das Wasser floß sogar eine Etage tiefer in die Küche. Es gibt einen unabhängigen Zeugen, daß die Fenster geschlossen waren. Die Hausratversicherung zahlt nicht mit dem Hinweis, es sei kein Gebäudeschaden eingetreten. Das Fenster hätte zerbrochen sein müssen. Wie wäre in einem solchen Fall vorzugehen?
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Waylander
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pelar 13,

könnte es sein, dass der starke Wind den Regen unter den Ziegeln hochgetrieben hat ?
Ich kenne einen Fall, beim dem ganz dünner Schneegriesel durch starken Wind unter die Ziegel gelangte und sich dann auf der Unterspannbahn ablagerte und nach Schmelzen als Wasser in die Wohnung eindrang.
Dachform: Satteldach.
Mittlerweile soll es aber neue Ziegeltypen geben, die das verhindern Mit den Augen rollen
In dem o.g. Fall war dann die Hausratversicherung gefordert.

MfG

Waylander
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

aber prinzipiell richtig ist, dass ein sturmschaden am hausrat zunächst einen gebäudeschaden verursacht haben muss. ansonsten ist eindringen von regenwasser nicht versichert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hausrat hat aber mit Gebäudeschaden nix zu tun, daher kann nicht das eine vom anderen abhängen.
Es gibt dafür ja schließlich auch zwei getrennte Versicherungen. Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

völliger quatsch...

schauen sie mal in die hausratbedingungen, da werden sie wahrscheinlich überall sowas ähnliches finden:

"Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch ...

... Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, daß diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. "
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

----> sollte im §9 der VHB zu finden sein...
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Pelar 13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.11.04, 14:24    Titel: Die Dichtungen haben nicht gehalten Antworten mit Zitat

Laut erster Anfrage bei einem Sachverständigen ist wohl folgendes geschehen:
Die Fenster wurden in Folge des starken Windes und der damit verbundenen Regenmengen derart eingedrückt, daß das außen herabfließende Wasser durch die Dichtungen und Ablauf-Konstruktionen nicht aufgehalten werden konnte und sich so quasi durch die Fensterränder gedrückt hat.

Ist das denn nun ein durch Sturm entstandener Gebäudeschaden?

Und ich bitte uninformierter Weise um Aufklärung was ist VHB?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

VHB = Verbundene HausratversicherungsBedingungen
die bedingungen, die ihrem vertrag zugrundeliegen.

wenn das fenster durch den sturm soweit auf (bzw. ein-)gedrückt wurde, dass damit ein gebäudeschaden eingetreten ist, dann liegt ein schadenfall vor, den die hausratversicherung bezahlt. liegt kein schaden am gebäude vor, leistet die hausrat nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Weiterhin ist aufgequollenes Parkett und durchfeuchteter Teppichboden i.d.R. kein Fall für die Hausratversicherung sondern für die Wohngebäudeversicherung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Weiterhin ist aufgequollenes Parkett und durchfeuchteter Teppichboden i.d.R. kein Fall für die Hausratversicherung sondern für die Wohngebäudeversicherung.


der parkett wahrscheinlich schon,
beim teppichboden dagegen...wie heisst es so schön? "kommt darauf an!" Smilie
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