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Verfasst am: 30.11.05, 15:10 Titel: Steuern bei Hausübertragung im Zuge der Scheidung
Hallo,
folgendes Fallbeispiel würde mich interessieren:
• Unverheiratete haben 2002 ein Haus gebaut (Gesamtkosten ca. 390000 €) - Eigenkapital, Finanzierung und Grundbuch je 50:50, keine EHZ da Doppelverdiener.
• Heirat 2003, Zugewinngemeinschaft, aber getrennte steuerliche Veranlagung
• Auszug aus dem Haus 2004 (Ortswechsel), seither Vermietung und degressive Abschreibung (AfA = ca.15000 € p.a., 2004+2005 = ca.30000 € Buchwertminderung => Buchwert Haus 360000 €).
• Trennung Mitte 2005, einvernehmliche Scheidung steht an.
• Die Ehepartner sind sich finanziell über alles einig, also Verzicht auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich, aber die Scheidungskosten inkl. Steuern sollten so gering wie möglich gehalten werden.
• Grundstückspreise seit 2002 in der Region stabil, dh kein Wertzuwachs des Grundstücks.
• Von beiden angestrebte Lösung: Der Ehemann will das Haus vor der Scheidung zum Buchwert übernehmen, die Ehefrau auszahlen und als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. (Bank stimmt der Lösung zu)
• Bei dieser Vorgehensweise sollte imho keine Spekulationssteuer fällig werden, da der vereinbarte Verkaufspreis unter dem ehemaligen Kaufpreis bzw gleich dem Kaufpreis minus Abschreibungen liegt.
Fragen:
1. Ist es richtig, dass bei Eigentumsübertragung innerhalb der Ehe keine Grunderwerbssteuer fällig wird?
2. Wird das Finanzamt den oben ermittelten Buchwert als Verkaufspreis akzeptieren oder muß ein Wertgutachten erstellt werden, das evtl höher liegt und damit Spekulationssteuer auslöst?
3. Wenn das innerhalb der noch bestehenden Ehe mit Notar und Bank geregelt wird, wie hoch sind die Notarkosten (Gesamt-Grundschuld ca. 200000 €, dh Übernahme von 100000 €)?
4. Werden die Scheidungskosten bei Verzicht auf Zugewinn/Versorgungsausgleich nach Gebührenordnung auf d. Basis Streitwert = 3 Nettogehälter berechnet, oder spielt das Haus hier mit rein?
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