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Welchen Zinsatz bei Ratenzahlung- Zugewinnausgleich?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.11.05, 16:05    Titel: Welchen Zinsatz bei Ratenzahlung- Zugewinnausgleich? Antworten mit Zitat

Ich würde gern mal eure Meinung und Ratschläge dazu hören.


Person A schuldet Person B ca. 35000,- € (Zugewinnforderung,Urteil liegt vor)
Person A bekommt kein Kredit ,"will " auch nicht das Haus verkaufen.
Person B wäre mtl. Ratenzahlung in angemessener Höhe einverstanden ,das würde aber mehrere Jahre dauern.

Ist es üblich auf diese Summe Zinsen zu verlangen? Wenn ja ,wie hoch ist da der Zinssatz?
Wie kann sich Person B absichern,das das Geld komplett gezahlt wird.Womit muss man rechnen,was könnte schief gehen?

Oder lieber auf Komplette Summe ,sofort bestehen``?!

vielen Dank schon mal für eure Antworten

cl.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 21:12    Titel: Re: Welchen Zinsatz bei Ratenzahlung- Zugewinnausgleich? Antworten mit Zitat

clematis hat folgendes geschrieben::
Ist es üblich auf diese Summe Zinsen zu verlangen?

Ja.

clematis hat folgendes geschrieben::
Wenn ja ,wie hoch ist da der Zinssatz?

5% über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 10:03    Titel: Re: Welchen Zinsatz bei Ratenzahlung- Zugewinnausgleich? Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn A keinen Kredit bekommt (d.h. die Bank die Bonität geprüft hat und den Kredit abgelehnt hat), wäre B mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er das Risiko, dass die Bank nicht nehmen will, selbst nimmt.

clematis hat folgendes geschrieben::
Wie kann sich Person B absichern,das das Geld komplett gezahlt wird.


(Werthaltige!!!) Sicherheiten stellen lassen (Grundschuld, Abtretung LV oder ähnliches). Ich fürchte nur, dass hier wenig zu holen ist, das sonst die Bank den Kredit geben würde.

Hilfsweise Sicherheiten stellen lassen, die zumindest einen direkten Zugriff auf Vermögensgegenstände ud Forderungen erleichtern.
- Lohn- und Gehaltsabtretung
- Verpfändung PKW
- Nachrangige Grundschuld
- Notarielles Schuldanerkenntnis (wahrscheinlich überflüssig, da wahrscheinlich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegt)

Grundsätzlich ist es natürlich am besten, auf der sofortigen Zahlung zu bestehen. Nur: Wenn der Grund für die fehlende Zahlungsbereitschaft von A darin besteht, dass tatsächlich keine Zahlungsfähigkeit besteht, hilft natürlich ein Beharren auf sofortiger Zahlung nicht. Was nicht geht, geht nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.05, 18:59    Titel: Re: Welchen Zinsatz bei Ratenzahlung- Zugewinnausgleich? Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten .


Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Grundsätzlich ist es natürlich am besten, auf der sofortigen Zahlung zu bestehen. Nur: Wenn der Grund für die fehlende Zahlungsbereitschaft von A darin besteht, dass tatsächlich keine Zahlungsfähigkeit besteht, hilft natürlich ein Beharren auf sofortiger Zahlung nicht. Was nicht geht, geht nicht.



Aber Person A hat ja das Haus als Vermögen,also wäre doch Geld da,wenn es verkauft wird !!! ( Person A... WILL es nicht verkaufen,aus privaten Gründen !)
Ausserdem weiss Person B nicht ob es überhaupt stimmt ,das Person A keinen Kredit bekommt. Ist sicherlich logisch das Person A sich um das Aufnehmen eines Kredites scheut,da ja direkte Ratenzahlung an Person B weitaus kostengünstiger wäre.(wegen Zinsen )Und deshalb vielleicht pokert ???!! Cool
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ob Person A das Haus verkaufen will oder nicht bzw. ob Person A einen Kredit aufnehmen kann/will ist zunächst einmal für B unerheblich. Er hat aus dem ergangenen Urteil einen Zahlungsanspruch, den er sofort einfordern kann.

Wenn A und B sich einigen, dass B sich mit einer Ratenzahlung zufrieden gibt, so ist das die freie Entscheidung von B und ist so zu beurteilen, wie jeder andere Kredit von privat an privat.

Im Urspungsposting lautete die Frage: Was kann schief gehen? Vieleicht hilft die Antwort auf die Frage, zu verstehen, warum ich persönlich von solchen Privatkrediten regelmäßig abrate:

Ist B in der Lage die Zahlungsfähigkeit/Zahlungswilligkeit von A zu beurteilen?
Erfährt B von Finanzproblemen von A rechtzeitig (Schufa, Auskunfteien)?
Kann B den Wert der Sicherheiten (Grundschuld) sachgerecht bewerten?
Weiss B, wie die Sicherheiten ggf. verwertet werden?
Ist B in der Lage, Kredit- und Sicherheitenverträge juristische wasserdicht zu formulieren?
Kann B die Zahlungen überwachen und ggf. angemessene Mahnschritte einleiten?
Kann B im Fall von Zahlungsstörungen die Forderungen gerichtlich eintreiben?
Ist A und B in der Lage, die steuerliche Behandlung der Zinszahlungen, zu beurteilen?

Wenn die Antwort auf eine dieser Fragen "Nein" lautet, besteht ein Risiko.

Wenn B dieses Risiko haben will, sollte sich dies zumindest im Zinssatz entsprechend niederschlagen...
Pokern kann auch der Kreditgeber.
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