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Erbschein - Nachlassvollmacht - ein Erbe "steht quer&qu

 
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Karin-Marie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 09:40    Titel: Erbschein - Nachlassvollmacht - ein Erbe "steht quer&qu Antworten mit Zitat

Hallo!
Gesetzt den Fall, dass ...
- eine Erbengemeinschaft ein Bankkonto auflösen möchte, auf dem ein hoher Geldbetrag liegt,
- einer der vielen Erben sich aber nicht rührt, sprich keine Nachlassvollmacht auf dem Bankenformular unterschreibt,
- von diesem "Querschläger" aber die notwendigen Urkunden für die Ausstellung des Erbscheins vorgelegt wurden.
Frage:
Kann von der Bank verlangt werden, dass diese gemäß den prozentualen Anteilen der Miterben Teile des Kontos frei gibt?
Alternativ müssten die Miterben ihren "netten" Verwandten auf "Mitarbeit" bei der Auflösung der Erbmasse verklagen. Dies würde aber sicher sehr lange dauern, oder?
Wie handhaben Banken dies?
Gibt es gesetzliche Regelungen hierfür, auf die man sich berufen kann?
DANKE!!!
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eine teilweise Auszahlung des Erbes ist nicht möglich, da die Bank - um sich rechtlich abzusichern - auf die Unterschrift ALLER Erben bestehen wird.
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