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Verfasst am: 01.12.05, 11:10 Titel: Frage zu Bestimmungen zur Überschüssen bei "Riester-Ren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie eng ist der gesetzliche Rahmen, in dem Versicherungen ihre Bestimmungen zur Überschussbeteiligung festlegen können?
Beispiel A: "Die Überschussbeteiligung wird auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars durch unseren Vorstand festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht."
und weiter:
"Die Rechnungsgrundlagen werden jeweils zum Zuteilungszeitpunkt unter Beachtung dann aktueller aufsichtsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen für eine Kalkulation festgelegt."
Beispiel B: "Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorgelegt und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen."
und weiter:
"Eine Anpassung der Rechnungsgrundlagen bedarf der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders."
Ich denke, die Konditionen bei Beispiel B sind die besseren, da dort explizit erwähnt wird, dass die Ergebnisse jeweils von unabhängiger Seite geprüft werden. Bei Beispiel A räumt sich der Anbieter weitaus mehr eigenen Spielraum ein, indem er lediglich angibt, sich an die jeweils dann aktuell geltenden Bestimmungen zu halten.
Oder ist das "Pfennigfuchserei"?
Schreibt der Gesetzgeber eigentlich vor, dass die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen jährlich von unabhängiger Seite (Wirtschaftsprüfer oder Behörde) geprüft werden muss?
Für jeden Hinweis bedanke ich mich herzlichst im voraus!
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