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Versicherung per telefon gültig?

 
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blueeye1708
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Homburg/Saar

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 11:26    Titel: Versicherung per telefon gültig? Antworten mit Zitat

Eine Person A bekommt einen Anruf einer Versicherung (Versandhaus X) und bittet lediglich um Zusendeung von Informationen. Leider ist Person schon 70 Jahre und gibt ohne Nachzudenken Kontodaten raus.

Sie bekommt Post von Versandhaus X und denkt es sei Werbung und legt Sie nebenhin. Ihrer Enkelin erzählt sie von dem Angebot und fragt ob sie es machen soll. Die Enkelin will sich die Infos durchlesen uns sieht , das dies bereits der Vertrag ist und laut Versandhaus X "bei 30 Tagen stillschweigen in Kraft tritt" Seit dem wurde auch schon 2x abgebucht.


Ich finde dies eine Abzocke, da es eine Versicherung für Hinterbliebene ist und der Fokus auf Älteren liegt, die sowieso net immer alles verstehen.


Enkelin schickt Kündigung mit Bestätigungswunsch, Erlöschung der Einzugsermächtigung und bittet um Rückerstattung. Nach 2 Wochen keine Antwort.

Enkelin ruft an und dort sagt man, dass eine Kündigung nicht reicht. Mann MUSS den vertrag durchgestrichen zurückschicken.
Nach Anruf der Enkelin bei Versandhaus X sagt Versandhaus X, Kündigung reicht nicht, man MUSS den Vertrag durchgestrichen zurückschicken


Nun die Frage: Ist das Rechtens?? Sie hat gar nix unterschrieben.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo blueeye,

es ist zumindest im Privatgeschäft unüblich, aber Versicherungsverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Für den Vertragsabschluss bestehen keine Formvorschriften.

Für die Vertragskündigung ist gewöhnlich die Schriftform vorgeschrieben; dass eine Police durchgestrichen zurückgesandt werden muss, davon hab ich noch nichts gehört.

Allerdings: rechtswirksam geschlossene Versicherugnsverträge (es ist von hier aus nicht zu beurteilen, ob hier ein solcher vorliegt) müssen gewöhnlich eine bestimmte Zeit (z.B. ein Jahr) bestehen, bevor sie überhaupt geküdnigt werden können.

Ohne den Sachverhalt zu kennen, kann man nur soviel sagen: es scheint ein sehr merkwürdiges Geschäftsgebaren zu sein, und ob der Vertrag rechtswirksam zustandegekommen ist, ist zumindest fraglich.

Man kann sich an den Versicherungsombudsmann ( www.versicherungsombudsmann.de ) wenden, der hilft kostenlos weiter.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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blueeye1708
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Homburg/Saar

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 13:20    Titel: Versicherung per telefon gültig? Antworten mit Zitat

Danke für den Tipp . Werde es so weitergeben.
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