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zweimal die gleiche Arbeit bei versch. Lehrern....

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 15:29    Titel: zweimal die gleiche Arbeit bei versch. Lehrern.... Antworten mit Zitat

Jemand stellte mir soeben folgende Frage:

"Ich hab jetzt meine Hausabeit in Marketing fertig, meinst du ich kann das gleichzeit als einleitung für meine BWL-Arbeit nehmen ? Ich hab das bei 2 versch. lehrern , also viell merkt das keiner. ist das zusässig? hab ich dann doch selbst geschrieben"


Weiß jemand von Euch, wie es rechtlich aussieht??
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oklaf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was spricht dagegen die Einleitung etwas umzuformulieren? So lange das alles selbst verfasst ist ist das doch völlig okay!
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

oklaf hat folgendes geschrieben::
So lange das alles selbst verfasst ist ist das doch völlig okay!


Worauf stützen Sie denn die Behauptung? Nur darauf, dass Sie keine Ahnung haben und noch nie etwas davon gehört haben?

Die Doppelverwertung von Arbeiten kann unzulässig sein. Mit "Selbstgeschrieben" oder nicht hat das nichts zu tun.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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oklaf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
oklaf hat folgendes geschrieben::
So lange das alles selbst verfasst ist ist das doch völlig okay!


Worauf stützen Sie denn die Behauptung? Nur darauf, dass Sie keine Ahnung haben und noch nie etwas davon gehört haben?

Die Doppelverwertung von Arbeiten kann unzulässig sein. Mit "Selbstgeschrieben" oder nicht hat das nichts zu tun.


Aus diesem Grund rede ich davon die Einleitung umzuformulieren und sie nicht identisch zu verwenden. Und Hausarbeiten habe ich schon genügend verfasst um eine Ahnung zu haben. Außerdem geht es hier doch nicht um eine ganze Arbeit sondern nur um ein Teil! Wie gesagt, wo ist das Problem?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

oklaf hat folgendes geschrieben::
Außerdem geht es hier doch nicht um eine ganze Arbeit sondern nur um ein Teil!


Problem: Ihre Darstellungen sind falsch. Und sie werden nicht richtig, indem falsche Begründungen wie "es geht nur um einen Teil" nachgeschoben werden.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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oklaf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
oklaf hat folgendes geschrieben::
Außerdem geht es hier doch nicht um eine ganze Arbeit sondern nur um ein Teil!


Problem: Ihre Darstellungen sind falsch. Und sie werden nicht richtig, indem falsche Begründungen wie "es geht nur um einen Teil" nachgeschoben werden.



Umformulieren, umformulieren, umformulieren...sie dürfen auch die Teile meines Postings lesen die nicht zu ihrer objektiven Meinung passen...
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist denn nun der Stand der Dinge? Winken
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Wie ist denn nun der Stand der Dinge? Winken



Ich würde die Einleitung umformulieren und dann verwenden. Die identische Version abzugeben ist wirklich etwas pikant! Wie das aber juristisch aussieht da kann ich keinen Rat geben!
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hasselluhn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 113
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

oklaf hat folgendes geschrieben::
Wie das aber juristisch aussieht da kann ich keinen Rat geben!
Da bist du nicht der einzige. (Aber der einzige, der das offen schreibt.)


Andere blasen sich hier künstlich auf...
questionable content hat folgendes geschrieben::
Die Doppelverwertung von Arbeiten kann unzulässig sein.
...aber bis jetzt fehlt jeglicher Beleg.


Denn die Ausgangsfrage war eigentlich...
pandor hat folgendes geschrieben::

Weiß jemand von Euch, wie es rechtlich aussieht??
...die bis jetzt unbeantwortet ist.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

hasselluhn hat folgendes geschrieben::

Andere blasen sich hier künstlich auf...


Gegenfrage "hasselluhn": Haben Sie hier je eine Rechtsfrage in der Sache beantworten können? Überrascht
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will mich mal juristisch an die Sache heranwagen:

Bei der Frage der Zuhilfenahme fremder Werke bei der Erstellung der eigenen Ausarbeitung werden oft - von Prüflings- wie von Prüferseite - zwei Fragen vermengt.

Da hätten wir zunächst die Frage des Urheberrechts beziehungsweise einer Urheberrechtsverletzung. Die wortgleiche Übernahme ohne Kenntlichmachen des Urhebers ist oft ein Verstoß gegen das Urhebergesetz. Was hat es für die Prüfung zu sagen? Nun: zunächst einmal nichts. Das sehen auch die Prüfer nicht immer, die in jedem Verstoß gegen das Zitiergebot einen Täuschungsversuch sehen.

Im Prüfungsrecht kommt es aber vielmehr auf die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel an. Es darf nicht über den eigenen Leistungsstand getäuscht werden, dessen Ermittlung der Sinn der Prüfung ist.

Es spricht nichts dagegen, auch Hilfsmittel, die der Prüfling selber geschaffen hat, als nicht zugelassene Hilfsmittel an dem Benutzungsverbot teilnehmen zu lassen.

Hier in dem Fall allerdings hat der Poster die Frage gestellt, ob aus einer vorausgegangenen Leistungsermittlung heraus die eigene Leistung wiederverwendet werden darf. Das einzige was ich sehe, was dagegen spricht, wäre die Zeitschiene. Hausarbeiten dienen oft auch der Kontrolle, inwieweit der Prüfling in der Lage ist, ein Problem in angemessener Zeit zu bearbeiten. Eine Abkürzung könnte als unlauter angesehen werden. Da kommt es dann auf den Einzelfall an, inwieweit dieser Aspekt bei der Prüfung im Vordergrund steht. So jedenfalls würde ich entscheiden, wie das der Prüfer sieht, weiß ich nicht. Den Prüfern würde ich allerdings auch eine gewisse Koordinierungspflicht auferlegen, dass sie nicht bereits bei anderen Prüfungen ermittelte Leistungen ganz oder teilweise erneut abrufen. Warum sollte es sich der Prüfling denn unnötig schwer machen? Kaum jemand beschäftigt sich gern mit einer Sache, die an sich schon abgehandelt ist.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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