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Steht die ARD über das GG?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 15:43    Titel: Re: Öffentlich-Rechtlich / Private Sender und das `Hausrecht Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::

Die Grundrechte sind für jedermann und gegenüber jedermann einklagbar.
Somit kann es keine Unterscheidung zwischen ÖR und privat geben.

Lieder kdtimm,
das ist so nicht richtig. Nachfolgend ein Zitat aus einem Lehrbuch mit dem Titel "Grundrechte":
Zitat:
Nach heute ganz herrschender Meinung entfalten die Grundrechte unmittelbar nur Wirkung im Verhältnis Staat/Bürger, nicht unter Privaten.

Hierüber kann natürlich gestritten werden. Dies geschieht unter dem Stichwort "Drittwirkung der Grundrechte". Der Ausgang des Streites ist jedoch offen, daher ist Ihre obige kategorische Ansicht fehlerhaft. Im Übrigen gibt es sehr wohl eine Unterscheidung zwischen Ö-Recht und Privat-Recht, das erkennt man schon leicht an der unterschiedlichen Gerichtsbarkeit.
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, die Drittwirkung ist unstrittig strittig.

Auch wenn Aussagen des BVerfG wie die Grundrechte seien weniger “Abwehrrechte” als “Teilhaberechte an staatlichen Leistungen” doch dahingehend interpretierbar wären.

Auch besteht natürlich ein Unterschied zwischen den ÖR und den Privaten. Die GEZ lässt das einen schon nicht vergessen.

Doch dies alles ändert wenig an der Tatsache, das ein PKH Antrag wohl abgelehnt werden würde, wollte sich ein Privater auf die Nichtanwendbarkeit des GG, bzw der dessen Implementierung in dem jeweils anwendbaren Recht, berufen.

Persönlich halte ich das ganze für keine GG, vielmehr für ein BGB Frage.
Anbot, Annahme, Vertrag. Wenn’s Ihnen nicht passt, können Sie ja kündigen, mich wegen Behinderung klagen, usw.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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listener
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 23:51    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

[/quote]Sie mißverstehen den Begriff "Hausrecht". Es handelt sich dabei nicht um das "private BGB des Betreibers", an das dieser sich selbst halten muß.
Das ist wie in Ihrem eigenen Haus: Sie können jemandem gestatten, es zu betreten, und Sie können denjenigen auch jederzeit wieder hinauswerfen, ohne sich dabei an Ihre "eigenen Regeln" halten zu müssen.
Natürlich gibt es immer Einschränkungen des Hausrechts (Bsp. Mietvertrag), aber diese ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzen und nicht aus dem GG.
Anders gesagt, die Frage, ob die ARD in ihrem Forum Nutzer sperren oder Einträge löschen darf, bemißt sich allein an den einschlägigen Gesetzen (BGB, TDG etc.) - also genau so wie bei diesem Forum hier auch - und nicht an der Verfassung.

Im übrigen geht es mir ehrlich gesagt langsam auf den Geist, mit welchen Argumenten sich manche Leute ein "Recht zu posten" in diversen Foren zusammenkonstruieren wollen. Man kann Profilneurosen auch anderweitig verarbeiten. Mit den Augen rollen
Falls der Betreiber mich hier jemals sperren sollte, grinse ich einmal breit und beschäftige mich mit anderen Dingen - 4300+ Beiträge hin oder her.

Und Sie mißverstehen Art. 5 GG - oder hindert Sie jemand daran, Ihr eigenes Forum aufzumachen und darin Ihre Meinung zu äußern?

PS. Klagen Sie sich doch Sendezeit direkt nach der Tagesschau ein, erreicht viel mehr Publikum. Auf den Arm nehmen[/quote]


Vorneweg: Ich gehöre auch zu jenen, die sich als Petitionsunterzeichner bemüht haben, bei der Redaktion des TSF zu erreichen, dass die radikale Einschränkung des Themenspektrums durch die Redaktion bzw. Intendanz rückgängig gemacht wird und Zensur unterbleibt, so sie nicht Forumsregeln (entsprechen in etwa den hiesigen)durchzusetzen hat .
Ich sehe als Forumsteilnehmer nur die Möglichkeit einer Petition oder die des öffentlichen Drucks.

Im Zusammenhang mit Artikel 5 GG habe ich Folgendes in der Diskussion vertreten:

Zitat:
Zitat listener
Nein, tut es nicht. Mit dem Artikel 5 GG kann man dem TSF leider nicht kommen. Das ist ja das Problem. Das TSF besitzt als Institution ein Hausrecht, demzufolge die Redaktion bzw. die Intendanz die Konditionen nach eigenem Gutdünken festlegen kann.
Da kann man noch hundert Mal schreiben, welche Blamage es ist, dass das Themenspektrum derart begrenzt gehalten wird und kaum aktualisierbar ist, dass laufend Zuschriften nicht durchkommen oder zensiert werden usw., ihnen als vierte Gewalt unter die Nase reiben, dass sie Dinge machen, die sie sich auf keinen Fall gefallen lassen würden, sondern sofort vor den Kadi ziehen.



Ich meine über das "Gutdünken" hinaus, dass der Sender nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten, was seinen eigenen Betrieb betrifft und das "Hausrecht" angeht. Darauf stößt man am schnellsten, wenn man einmal ein paar Argumente der TSF-Redaktion anführt.
Ich begebe mich mal in die Rolle des Senders und sage:

- Im Gesamtrahmen der ARD ist das Forum grundsätzlich eine Dreingabe, keine Pflichtveranstaltung des Senders. Der Sender entscheidet sein Programm. Wünsche prüfen wir (Redaktion, Intendanz), eine Erfüllungsgarantie können wir nicht geben.
- Das Forum ist ein zu finanzierende Entgegenkommen des Senders gegenüber einem Bruchteil seiner Hörer/Zuschauer (ca 8000 Listen-Forumsuser, aktive weit weniger). Quotenmäßig gedacht, ist dies sehr wenig.
- Zu welchen Bedingungen der Sender das Forum durchführt, liegt allein beim Sender, da hier innerbetriebliche Bereitstellungen notwendig sind und nur er einschätzen kann, was machbar und verantwortbar ist.
- Als öffentlich rechtlicher Sender erleben wir eine Zuschriftenflut, bei der dem täglichen user unsichtbar bleibt, dass ein Großteil in nicht veröffentlichbaren, aber von uns zu bearbeitenden Nonsens-Zuschriften besteht und wüsten Beschimpfungen, insbesondere auch der Moderation.
- Die Gesamtzahl der Zuschriften zwingt uns, um ihr begegnen zu können, den Rahmen einzuschränken: Begrenzung des Themenspektrums auf aktuelle Themen der Tagesschau (TS).
- Im Gegensatz zu Freien Foren des Netzes müssen wir Moderatoren einstellen und bezahlen. Eine weitere Einstellung von Moderatoren ist vom Gesamthaushalt her nicht möglich.

So weit einmal ein Teil der Redaktionsargumentation, um zu verdeutlichen, was mit "Hausrecht" bzw. notwendiger betrieblicher Selbstbestimmung des Senders gemeint sein kann.

Als "Profilneurose" würde ich es nicht ansehen, wenn sich user, die z.T. über Jahre ein freies, unbegrenztes Themenspektrum gewöhnt waren, dagegen wehren, dass ihr Themenspektrum von einem Tag auf den anderen drastisch auf Schmalspur eingeschränkt wird und dass auch laufend Zuschriften ausfallen, die von den Forumsrichtlinien her okay sind (hier gibt es Beispielsammlungen).

Dass man sich zur Wehr setzt, über Meinungsfreiheit nachdenkt und nicht einfach nur hinnimmt, halte ich für ein positives Zeichen und nicht für profilneurotische Maulerei.

Grüße
listener
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listener
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 00:01    Titel: Re: Steht die ARD über das GG? Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie mißverstehen den Begriff "Hausrecht". Es handelt sich dabei nicht um das "private BGB des Betreibers", an das dieser sich selbst halten muß.
Das ist wie in Ihrem eigenen Haus: Sie können jemandem gestatten, es zu betreten, und Sie können denjenigen auch jederzeit wieder hinauswerfen, ohne sich dabei an Ihre "eigenen Regeln" halten zu müssen.
Natürlich gibt es immer Einschränkungen des Hausrechts (Bsp. Mietvertrag), aber diese ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzen und nicht aus dem GG.
Anders gesagt, die Frage, ob die ARD in ihrem Forum Nutzer sperren oder Einträge löschen darf, bemißt sich allein an den einschlägigen Gesetzen (BGB, TDG etc.) - also genau so wie bei diesem Forum hier auch - und nicht an der Verfassung.

Im übrigen geht es mir ehrlich gesagt langsam auf den Geist, mit welchen Argumenten sich manche Leute ein "Recht zu posten" in diversen Foren zusammenkonstruieren wollen. Man kann Profilneurosen auch anderweitig verarbeiten. Mit den Augen rollen
Falls der Betreiber mich hier jemals sperren sollte, grinse ich einmal breit und beschäftige mich mit anderen Dingen - 4300+ Beiträge hin oder her.

Und Sie mißverstehen Art. 5 GG - oder hindert Sie jemand daran, Ihr eigenes Forum aufzumachen und darin Ihre Meinung zu äußern?

PS. Klagen Sie sich doch Sendezeit direkt nach der Tagesschau ein, erreicht viel mehr Publikum. Auf den Arm nehmen



Vorneweg: Ich gehöre auch zu jenen, die sich als Petitionsunterzeichner bemüht haben, bei der Redaktion des TSF zu erreichen, dass die radikale Einschränkung des Themenspektrums durch die Redaktion bzw. Intendanz rückgängig gemacht wird und Zensur unterbleibt, so sie nicht Forumsregeln (entsprechen in etwa den hiesigen)durchzusetzen hat .
Ich sehe als Forumsteilnehmer nur die Möglichkeit einer Petition oder die des öffentlichen Drucks, also keine rechtliche Handhabe.

Im Zusammenhang mit Artikel 5 GG habe ich Folgendes in der Diskussion vertreten:

Zitat:
Zitat listener
Nein, tut es nicht. Mit dem Artikel 5 GG kann man dem TSF leider nicht kommen. Das ist ja das Problem. Das TSF besitzt als Institution ein Hausrecht, demzufolge die Redaktion bzw. die Intendanz die Konditionen nach eigenem Gutdünken festlegen kann.
Da kann man noch hundert Mal schreiben, welche Blamage es ist, dass das Themenspektrum derart begrenzt gehalten wird und kaum aktualisierbar ist, dass laufend Zuschriften nicht durchkommen oder zensiert werden usw., ihnen als vierte Gewalt unter die Nase reiben, dass sie Dinge machen, die sie sich auf keinen Fall gefallen lassen würden, sondern sofort vor den Kadi ziehen.



Ich meine mit "Gutdünken", dass der Sender nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten, was seinen eigenen Betrieb betrifft und das "Hausrecht" angeht. Darauf stößt man am schnellsten, wenn man einmal ein paar Argumente der TSF-Redaktion anführt.
Ich begebe mich mal in die Rolle des Senders und sage:

- Im Gesamtrahmen der ARD ist das Forum grundsätzlich eine Dreingabe, keine Pflichtveranstaltung des Senders. Der Sender entscheidet sein Programm. Wünsche prüfen wir (Redaktion, Intendanz), eine Erfüllungsgarantie können wir nicht geben.
- Das Forum ist ein zu finanzierendes Entgegenkommen des Senders gegenüber einem Bruchteil seiner Hörer/Zuschauer (ca 8000 Listen-Forumsuser, aktive weit weniger). Quotenmäßig gedacht, ist dies sehr wenig.
- Zu welchen Bedingungen der Sender das Forum durchführt, liegt allein beim Sender, da hier innerbetriebliche Bereitstellungen notwendig sind und nur er einschätzen kann, was machbar und verantwortbar ist.
- Als öffentlich rechtlicher Sender erleben wir eine Zuschriftenflut, bei der dem täglichen user unsichtbar bleibt, dass ein Großteil in nicht veröffentlichbaren, aber von uns zu bearbeitenden Nonsens-Zuschriften besteht und wüsten Beschimpfungen, insbesondere auch der Moderation.
- Die Gesamtzahl der Zuschriften sowie zu bearbeitenden emails an die Moderation zwingt uns, um ihr begegnen zu können, den Rahmen einzuschränken: Begrenzung des Themenspektrums auf aktuelle Themen der Tagesschau (TS).
- Im Gegensatz zu Freien Foren des Netzes müssen wir Moderatoren einstellen und bezahlen. Eine weitere Einstellung von Moderatoren ist vom Gesamthaushalt her nicht möglich.

So weit einmal ein Teil der Redaktionsargumentation, um zu verdeutlichen, was mit "Hausrecht" bzw. notwendiger betrieblicher Selbstbestimmung des Senders gemeint sein kann.

Als "Profilneurose" würde ich es nicht ansehen, wenn sich user, die z.T. über Jahre ein freies, unbegrenztes Themenspektrum gewöhnt waren, dagegen wehren, dass ihr Themenspektrum von einem Tag auf den anderen drastisch auf Schmalspur eingeschränkt wird und dass auch laufend Zuschriften ausfallen, die von den Forumsrichtlinien her okay sind (hier gibt es Beispielsammlungen).

Dass man sich zur Wehr setzt, über Meinungsfreiheit nachdenkt, auch nach Durchsetzungsmöglichkeiten sucht und nicht einfach nur hinnimmt, halte ich für ein positives Zeichen und nicht für profilneurotische Maulerei.

Grüße
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hausrecht ist ein sehr alter und sehr belasteter Begriff.

Dessen ungeachtet, unterscheidet die Rechtsprechung heute sehr genau zwischen dessen Ableitung aus 13 GG und dessen Anwendung auf für die Öffentlichkeit zugänglicher Betriebsflächen.

Dass Sie mir so wenig Lokalitäten zeigen können, auf deren Türe ein Schild hängt “Für bestimmte ethnische Gruppen kein Zutritt”, liegt nicht daran, dass wir alle so nette liberal-denkende Menschen sind.

Gegen “... Nonsens-Zuschriften besteht und wüsten Beschimpfungen ...” gibt es Abwehrmechanismen die sicherstellen, dass der Störer sich das in Zukunft auch anderenorts zweimal überlegt.
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