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Verfasst am: 02.12.05, 01:14 Titel: Sicherheit beim Nachtanken während Zwischenstop
In letzter Zeit werden häufiger Flugzeuge bei außerplanmäßigen Zwischenlandungen aufgetankt, während die Passagiere in der Maschine verbleiben.
Das geschieht am Rande der Rollfelder, weit weg von der normalen Abfertigung, unter "Sicherheitsvorkehrungen" wie Anfahren von Treppen und öffnen der Türen.
Ist das zulässig oder hat sich dieses Vorgehen nur "eingeschlichen" um die Verspätungen so gering wie möglich zu halten? _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Ja, natürlich ist das auch zulässig. Über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen weiß man bestimmt im Forum Luftrecht mehr - soll ich den Thread dorthin verschieben (ist auch eigentlich keine reiserechtliche Frage)?
Den Thread zu verschieben ist ein guter Vorschlag.
Danke im voraus. Auf "Luftrecht" bin ich in dem Zusammenhang nicht gekommen. _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Verfasst am: 06.12.05, 15:41 Titel: Ja, ist rechtlich zulässig!
Hallo Ina,
gerade im Luftrecht bzw. der Luftfahrt an sich ist (fast) alles rechtlich und sicherheitstechnisch geregelt. In 90& der Fälle durch international geltende Empfehlungen und Gesetze / Vorschriften.
So ist auch das Tanken mit an Bord befindlichen Passagieren sehr genau geregelt:
Es setzt jedoch im Allgemeinen auch die Zustimmung der zuständigen Mineralölgesellschaft (z.B. Hot-Refueling bei Hubschraubern) voraus.
Gemäß einer Empfehlung der ADV (=Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) sollte weiterhin die Feuerwehr einsatzbereit am Flugzeug bereitstehen. Das Vorhandensein der Feuerwehr ist aber gemäß Schreiben des LBA vom 09.10.97 und 28.03.98 nicht mehr zwingend vorgeschieben.
Was und welche Verfahren und Auflagen vorgeschieben sind, regelt die JAR-OPS 1.305 und hier im Detail der zugehörige Anhang 1 zur JAR-OPS 1.305.
Zu beachten ist hierbei, dass eine Be- oder Enttankung, während Fluggäste einsteigen, sich an Bord befinden oder aussteigen, nicht für Flugzeuge gilt, die mit Avgas oder Kraftstoff mit einem weitem Siedepunkt (wide-cut-fuel) wie z.B. JET-B oder ähnlichen Kraftstoffen betankt oder enttankt wird oder es zu einer Vermischung dieser Kraftstoffarten kommen kann!
Aufgrund dieses Aufwandes (Kosten) wird dies aber nur selten passieren, es sei denn, die Umstände (enger Schedule, Slot, reiner Tankzwischenstopp) erfordern dies.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage! _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Muss mich aber als absoluten Flug-Laien outen und gebe zu, dass ich kaum ein Wort verstanden habe.
In den o.g. Fällen geht es um ganz normale Linienflüge (Mittelstrecke) mit unplanmäßigen Zwischenstops.
Treibstoff reichte angeblich nicht bis zum Ziel wg. höherem Verbrauch bei voller Gewichtsauslastung. (????? Das weiß man doch vorher, oder????).
Vielleicht kannst du mir ganz kurz, für Laien verständlich, erklären, ob das Nachtanken bei diesen Flugzeugen (woher soll ich wissen, welchen Treibstoff die verwenden) auf bzw. neben dem Rollfeld zulässig ist.
Danke im voraus.
Gruß Ina _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Verfasst am: 06.12.05, 20:45 Titel: Alles nicht so einfach
Hallo Ina,
was ich Dir mit meinen Ausführungen sagen wollte, ist, dass es rechtlich einwandfrei und legal ist!
Ina_1963 hat folgendes geschrieben::
(...)In den o.g. Fällen geht es um ganz normale Linienflüge (Mittelstrecke) mit unplanmäßigen Zwischenstops.
Spielt keine Rolle! Die Verfahren sind für die gewerbliche Airline-Fliegerei geregelt und standardisiert.
Zitat:
Treibstoff reichte angeblich nicht bis zum Ziel wg. höherem Verbrauch bei voller Gewichtsauslastung. (????? Das weiß man doch vorher, oder????).
JA UND NEIN!
Es können während des Fluges durchaus Bedingungen, hauptsächlich wetterbedingter Art (stärkerer Gegenwind als erwartet und berechnet) eintreten, die einen Tankstopp erfordern. Gründe hierfür sind gesetzlich vorgeschriebene Reservespritmengen. Dazu weiter unten mehr.
Es gibt aber auch noch Gründe bereits vor dem Start bei der Flugplanung, die dies evtl. notwendig machen:
Zur Erläuterung:
Es kommt z.B. darauf an, von welchem (z.B. kleineren Regionalflughafen) man startet.
Diese Flugplätze haben in der Regel nicht so lange Startbahnen wie die großen Airports.
Bevor ein Flugzeug abheben kann, muss der Pilot eine "Weight&Ballance"-Berechnung (Gewichts- und Schwerpunktberechnung) im Rahmen seiner Flugvorbereitung durchführen.
Folgende Gewichte werden berücksichtigt:
> Leergewicht des Flugzeug
> Treibstoffgewicht
> Gepäck
> Passagiere / Crew
Alle 4 ergeben das Abfluggewicht, das nicht höher als das Maximal zulässige Abfluggewicht (=MTOW) sein darf.
Nun kann es aber sein, dass bedingt durch die äußeren Wettereinflüsse (Temperatur, Luftdruck, Windverhältnisse) das MTOW nicht ausgenutzt werden kann, damit man innerhalb der durch das Flugbetriebshandbuch für diesen speziellen Flugplatz (ausgewählte Startrichtung) festgelegten Betriebsgrenzen / Sicherheitslimits, bleibt!
Was bedeutet dies genau?
Die Wetterverhältnisse zum Startzeitpunkt sowie die aktuelle Gewichtssituation ohne Kraftstoff, legen fest, wieviel Kraftstoff getankt werden kann, damit innerhalb der Sicherheitslimits, die für die Startbahn notwendig und festgelegt sind, gestartet werden kann.
Nachdem am Gewicht des Flugzeuges, den Passagieren und dem Gepäck nichts geändert werden kann, kann man die geforderten Sicherheitslimits nur dann einhalten, wenn man weniger Treibstoff mitnimmt und noch einen Zwischenstopp zur Betankung einplant.
Dies ist übrigens auch der Grund, warum manche Flüge nicht als Non-Stop, sondern Direktflüge bezeichnet werden:
Non-Stop = Ohne Zwischenstopp und Umsteigen direkt zum Ziel
Direktflug = Ohne Umsteigen, aber durchaus mit Zwischenstop von A nach B
Hier geht es nicht darum, ob der Kraftstoff zwar knapp, aber doch gereicht hätte (hängt auch vom Streckenwetter ab, z.B. starker Gegenwind), sondern die Kraftstoffmenge muss gesetzlichen Vorgaben genügen, die klar besagen, dass neben der Menge für den Flug an sich, auch noch Sprit für 45min Warteschleifen und zum Flug zum festgelegten Ausweichflugplatz mitgeführt werden muss.
Läuft der Flug normal ab, also werden die Reserve-Spritmengen nicht benötigt, so muss logischerweise eine bestimmte, festgelegte Restspritmenge nach der Landung noch vorhanden sein! Dies muss auch dokumentiert werden!
Deshalb ist es z.B. auch absoluter Blödsinn, wenn immer behauptet wird Flugzeuge lassen kurz vor der Landung oder im Anflug noch Sprit ab... Niemand hat es etwas zu verschenken, schon gar nicht die Airlines!
Zitat:
Vielleicht kannst du mir ganz kurz, für Laien verständlich, erklären, ob das Nachtanken bei diesen Flugzeugen (woher soll ich wissen, welchen Treibstoff die verwenden) auf bzw. neben dem Rollfeld zulässig ist
.
JA, ist es!
Rechtliche Grundlage siehe mein 1. Posting. Es würde hier zuweit führen, diese Vorschriften haar-klein zu beleuchten.
Gewerbliche Luftfahrt-Unternehmen unterliegen u.a. auch durch das LBA einer strengen Überwachung. Das gleiche gilt auch für die Betreiber der Flughäfen bzw. für die Mineralölfirmen, die ja durch die Betankung mit von der Partie sind.
Das die Flugzeuge hierzu auf gesonderten Parkpositionen auf dem Vorfeld stehen, legt dabei der jeweilige Flughafenbetreiber gemäß seiner Flugplatzbenutzungsordnung fest.
Natürlich spielen hier auch feuerwehrtechnische Belange und Anforderungen eine Rolle!
Weiterhin haben auch die jeweilige Airline selbst wie auch die Mineralölfirma, die den Flughafen versorgt, Ihre Sicherheitsanforderungen, die sie natürlich erfüllt haben wollen.
Ist ja schließlich auch eine versicherungstechnische Frage, falls mal was passiert!
Verkehrsflugzeuge verwenden zum aller größten Teil JET-A-1-Kraftstoff, der nicht unter die genannten verbotenen Kraftstoffe (für eine solche Betankung) fällt. _________________ Grüße,
Thomas
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danke für die Blumen!
Ich finde gerade in der (deutschen) Luftfahrt und Fliegerei ist sachliche Argumentation besonders wichtig, um für Akzeptanz und Verständnis bei der Bevölkerung für die Belange der Fliegerei zu werben.
Es gibt einfach zu viel gefährliches Halbwissen zu diesem Thema und das verbreitete Motto, dass alles was man noch nie gesehen hat oder mal anders aussieht als normal, grundsätzlich gesetzwidrig ist. Dem ist in 90% aller Fälle nicht so!
Zur objektiven Information sollten auch solche Foren wie dieses beitragen!
Ist zumindest meine Meinung... _________________ Grüße,
Thomas
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Quatsch beiseite. M.E. sind diese Info's für Passagiere wichtig. Besonders für jene, die unter sog. "Flugangst" leiden und schon mit ungutem Gefühl in ein Flugzeug steigen. Solche Situationen sind in diesen Fällen sehr belastend und führen dann zu ungerechtfertigten Spekulationen und wilden Diskussionen.
Danke für das Verständnis für Nicht-Piloten und die Antworten.
Gruß
Ina _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
prima wenn ich helfen konnte!
Genau die von Dir erwähnten wichtigen Informationen für die Passagiere (mit und ohne Flugangst) habe ich versucht, einigermaßen anschaulich zu erklären, deshalb ist das Posting auch etwas länger geworden... _________________ Grüße,
Thomas
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