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Verfasst am: 02.12.05, 08:38 Titel: wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf.
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Meine Mutter mußte aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegewohnheim einziehen.
Da die Kosten für das Wohnheim mir Rente und einem Zuschuss vom Sozialamt bezahlt
werden, kann Sie den Kredit nicht weiter zurück bezahlen. Bei dem Kredit ist eine Sicherheit hinterlegt in Form einenr Lebensversicherung. Bürgen für den Kredit gibt es auch keinen. Die Bank hat mir jetzt mitgeteilt, da sie das Geld über eine Lohn-Rentenpfändung eintreiben wolle.
Wenn ich ja richtig informiert bin muss ich nicht für die Schulden meiner Mutter aufkommen, ich bin auch kein Bürge.
In wie weit kann man meiner Mutter die Rente pfänden, wenn sie doch im Pflegeheim bleiben muß. _________________ Mit freundlichen Grüssen
Verfasst am: 04.12.05, 14:18 Titel: Re: wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf.
Varadero51 hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Meine Mutter mußte aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegewohnheim einziehen.
Da die Kosten für das Wohnheim mir Rente und einem Zuschuss vom Sozialamt bezahlt
werden, kann Sie den Kredit nicht weiter zurück bezahlen. Bei dem Kredit ist eine Sicherheit hinterlegt in Form einenr Lebensversicherung. Bürgen für den Kredit gibt es auch keinen. Die Bank hat mir jetzt mitgeteilt, da sie das Geld über eine Lohn-Rentenpfändung eintreiben wolle.
Wenn ich ja richtig informiert bin muss ich nicht für die Schulden meiner Mutter aufkommen, ich bin auch kein Bürge.
In wie weit kann man meiner Mutter die Rente pfänden, wenn sie doch im Pflegeheim bleiben muß.
Ihre Mutter sollte die Rente bis zur Pfändungsfreigrenze an den Träger des Pflegeheimes abtreten. Dann kann die Bank nicht mehr an die Rente ran. Wenn Ihre Mutter verstirbt müssen Sie das Erbe ablehnen. Ansonsten müssen Sie für die ererbten Verbindlichkeiten aufkommen.
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