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Datenschutz Direktversicherung nach Fusion bzw. Übernahme

 
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A. Rechtler
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 10:19    Titel: Datenschutz Direktversicherung nach Fusion bzw. Übernahme Antworten mit Zitat

Liebes Forum!
Ich hoffe, daß sich jemand mit folgendem Problem auskennt:
Wir haben in unserer Firma eine Altersversorgung über Lebensversicherung für unsere Mitarbeiter abgeschlossen. Dem jeweiligen Antrag (mit Gesundheitsfragen) lag eine Datenschutzerklärung bei. Nun fusioniert das Versicherungsunternehmen mit einem größeren Versicherungsunternehmen und legt uns neue Datenschutzerklärungen (für die bestehenden Altverträge) vor die auf das gesamte neue größere Unternehmen ausgeweitet werden. Z. B. könnten dann die Gesundheitsdaten weitergegeben werden. Ich bin der Meinung, daß der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters je Einzelvertrag seine Zustimmung erteilen darf. Liege ich hier richtig?
Für alle Beiträge und Antworten schon jetzt herzlichen Dank!
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
die sog. 'Datenschutzerklärung' können Sie weitestgehend nach Ihrem Ermessen einschränken. Da es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt ist die Firma Versicherungsnehmer und die Mitarbeiter versicherte Personen.
Schicken Sie dem Versicherer doch Ihre 'Version' und sehen Sie mal, wie er darauf reagiert.

chatterhand
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei Ihren Mitarbeitern bei den Gesundheitsfragen keine größeren Angaben gemacht werden mußten, sehe ich das Problem momentan nicht. Dann hat man in aller Regel nichts zu verbergen. Sollten jedoch massive gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein, ist dieses Risiko vermutlich eh in der Wagnisdatei gespeichert auf die jeder Versicherer Zugriff hat.

Sie haben doch einen Abschlußvermittler bei Versicherer? Rufen Sie ihn an, er soll sich gefälligst darum kümmern. Denn dafür ist er auch zuständig.

P.S. Wenn es sich um den Versicherer mit einem G. handelt, dann handelt es sich nicht um eine Fusion sondern um einen Verkauf aufgrund angeblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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