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Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen

 
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wellnessgmbh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Pottum

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 17:30    Titel: Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen Antworten mit Zitat

Ich hatte im Januar 2005 einen kleinen Unfall bei Glatteis. Dabei bin ich einen Anwohner in dessen Zaun gefahren und habe dabei einen Pfeiler umgerammt. Um einer Konfrontation mit meiner Versicherung zu umgehen, erklärte ich mich bereit den Zaun im Frühjahr zu reparieren. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Leider habe ich die Reparatur aus beruflichen Gründen einfach vergessen. Jetzt nach fast einem Jahr rief mich der Zaunbesitzer an und erklärte mir das er mir nun eine Rechnung über 500,- Euro zukommen lassen würde. Er hat zwischenzeitlich eine Fa. beauftragt den Zaun zu reparieren. Meiner Meinung nach hätte er mich vorher über sein Vorhaben informieren müssen, oder mir zumindest eine Frist setzen müssen den Zaun auf meine Rechnung zu reparieren. Wie ist die Rechtslage? Wer kann mir helfen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an. Schauen Sie sich § 323 BGB einmal an.

Der Gläubiger der Leistung könnte auch der Meinung gewesen sein, der Schuldner hätte die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.

Letztlich trifft ein Schiedsmann oder ein Richter hier die Entscheidung, wenn Sie den Klageweg beschreiten wollen.
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