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Ein Lohnbuchhalter hatte im Laufe des Jahres bei seinem Arbeitgeber einen fünfstelligen Betrag unterschlagen, in dem er die Lohnabrechnungen fälschte und sich regelmäßig monatlich einige tausend Euro zusätzlich auf sein Konto überwies.
Nach seinem plötzlichen Tod fiel das natürlich sofort auf. Die Hinterbliebenen wussten mit ziemlicher Sicherheit davon nichts und schlagen das Erbe aus.
Die Bank wusste von den hohen Gehaltszahlungen und gab dem Verstorbenen darauf auch noch hohe Darlehen. Die Bank hatte den Verstorbenen dennoch nicht mal um Erlaubnis gebeten, Auskünfte beim Arbeitgeber einholen zu dürfen.
Könnte das geschädigte Unternehmen nicht bei dieser Bank die Rückzahlung der veruntreuten Gelder einfordern?
Muss das Unternehmen Anzeige erstatten, obwohl der Verantwortliche tot ist?
Könnte das geschädigte Unternehmen nicht bei dieser Bank die Rückzahlung der veruntreuten Gelder einfordern?
Mit welcher Begründung denn? Das Unternehmen hat die Gehälter doch selbst überwiesen! Daß es zu überhöhten Zahlungen an einen einzelnen Mitarbeiter kam, liegt ausschließlich in einem Organisationsverschulden des überweisenden Unternehmens selbst (mangelnde Kontrolle des überweisenden Lohnbuchhalters).
UG hat folgendes geschrieben::
Muss das Unternehmen Anzeige erstatten, obwohl der Verantwortliche tot ist?
Gegen die Bank wohl nicht.
Gegen den Lohnbuchhalter auch nicht, der ist ja schließlich tot.
Ggfs. gegen den ltd. Mitarbeiter/Prokuristen/Geschäftsführer, der den Überweisungsbeleg für die monatlichen Gehaltszahlungen für die Bank abgezeichnet hat, ohne die Einzelpositionen zu überprüfen.
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